Aber ebenso bergen die Akten Hintergründe und Schicksale Tausender Apotheker und Apotheken und spiegeln die Tätigkeiten der Zuschusskasse in der Zeit von NS-Diktatur und Zweitem Weltkrieg.
In Einzelfällen wurden etwa Beiträge verringert oder erlassen, beispielsweise aus finanziellen Gründen, bei Krankheit oder Notlagen. So beantragte und erhielt eine Apothekerwitwe aus Ulm zwischen 1934 und 1945 vielfach Unterstützung für sich und ihre Tochter, unter anderem eine Erhöhung und Weiterzahlung von Hinterbliebenenrenten oder als »Weihnachtsspenden« (Akte 148, Josefine L., 5.12.42).
Abbildung 2: Akte 101 der Zutada mit Kurzbrief an Else A. vom 13.12.1945 (Inv.-Nr. VII A 2410_0101) / © DAM
Jüngste Korrespondenzen beziehen sich auf Beitragsbefreiungen oder Rentenweiterzahlung wegen gemeldeter Bombenschädigung oder Arbeitsunfähigkeit. Auch kriegsbedingte Schwierigkeiten im Kommunikations- und Zahlungsverkehr werden sichtbar: »In Erledigung Ihrer Zuschrift vom 18.12.1943 teilen wir Ihnen mit, dass das Postscheckamt Berlin seinen Dienst bereits wieder aufgenommen hat …« (Akte 3144b, Willy Sch., 21.12.1943).
Die jüngsten Schriften stammen von Ende 1945 und bezeugen die zwangsweise Einstellung der Arbeit der Zudata bereits kurz vor Kriegsende: »…dass wir zurzeit unsere Tätigkeit nicht ausüben, sondern lediglich mit Abwicklungsarbeiten beschäftigt sind. Da unsere Bankkonten im April auf Anordnung der russischen Militärverwaltung gesperrt sind, stehen uns auch keine Mittel für Sonderunterstützungen zur Verfügung… Dr. Strauss« (Abbildung 2).
Für viele vormals Zuschussberechtigte brach damit für längere Zeit – mindestens bis Ende 1945 – eine wesentliche Unterstützung weg. Für die nächsten Jahre sind kaum Informationen über die Zahlungstätigkeit zu finden. 1948 lässt sich aus der Pharmazeutischen Zeitung wieder eine reguläre Tätigkeit der Zuschusskasse feststellen.
In der Folge wurde – auch in Reaktion auf die in der amerikanischen Besatzungszone eingeführte Niederlassungsfreiheit – ein neues Apothekengesetz initiiert und auf dem außerordentlichen Apothekertag am 5. März 1950 in Frankfurt/M. verabschiedet. Das schloss auch die Frage einer Versorgungskasse ein, aus der sich die heute gültigen Versorgungswerke der Apotheker auf landesgesetzlicher Grundlage entwickelten.