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Erste Krankenkasse lockert Rabattverträge

Als erste Krankenkasse in Deutschland lockert jetzt die AOK Rheinland/Hamburg das starre Rabattvertragskorsett für die Apotheken. Das bestätigte eine Sprecherin der Kasse auf Anfrage der PZ.
Christina Müller
17.03.2020  13:40 Uhr

Ist ein rabattiertes Arzneimittel in der Apotheke nicht vorrätig, darf das pharmazeutische Personal ab sofort von der Rabattvertragsregelung abweichen, sofern der Patient bei der AOK Rheinland/Hamburg versichert ist. Ziel ist es nach Angaben der Krankenkasse zu vermeiden, dass der Betroffene noch einmal in die Offizin zurückkommen muss, um sein Medikament abzuholen.

»Die AOK Rheinland/Hamburg geht davon aus, dass die Bevorratung der Apotheken wie bisher mit rabattierten und nicht rabattierten Arzneimitteln erfolgt«, schreibt die Kasse auf Anfrage der PZ. »Sollte es aber im Einzelfall bei der Versorgung eines Versicherten mit einem rabattierten Arzneimittel zu der Situation kommen, dass dieses in der Apotheke nicht sofort vorhanden ist, kann dieses Arzneimittel substituiert und ein Folgekontakt vermieden werden.«

Die Kennzeichnung der Nichtverfügbarkeit erfolgt demnach wie vertraglich vorgesehen. Die AOK Rheinland/Hamburg rechne jedoch damit, dass »aufgrund der Bevorratungslogistik der Apotheken es zu keinem signifikanten Anstieg des Austauschs kommt«.

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