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Grippesaison 2022/2023

Erste Grippeimpfstoffe kommen in die Apotheken

Das Gesundheitsunternehmen Viatris hat die ersten Chargen seiner quadrivalenten saisonalen Grippeimpfstoffe an Apotheken ausgeliefert. Für die Offizinen stehen die Impfstoffe Influvac Tetra® und Xanaflu Tetra® bereit. Auch Apotheker dürfen mittlerweile regulär gegen Grippe impfen. Die Vergütung ist allerdings noch nicht geregelt.
Anne Orth
11.08.2022  14:30 Uhr

Nach eigenen Angaben kann Viatris die quadrivalenten saisonalen Grippeimpfstoffe Influvac Tetra® und Xanaflu Tetra® für die Saison 2022/2023 nach und nach flächendeckend an Apotheken ausliefern. Viatris will auch den Großhandel in den kommenden Wochen mit Lagerware bevorraten. Durch die frühzeitige Auslieferung der Grippeimpfstoffe habe jede Arztpraxis sowie die Apotheken ausreichend Zeit, um die Patienten rechtzeitig vor Beginn der Grippesaison gegen Influenza zu immunisieren.

»Eine frühzeitige Versorgung der Ärzteschaft und auch der Apotheken mit Impfstoffen gegen Influenza bietet jeder Person die Möglichkeit, sich selbst und die Menschen in ihrem engeren Umfeld ab dem Herbst zu schützen. Das ist besonders für die Bevölkerungsteile wichtig, die ein höheres Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben, darunter zum Beispiel Schwangere«, sagt Michael Wojcinski, Facharzt für Gynäkologie und Sprecher der Arbeitsgruppe Impfen des Berufsverbands der Frauenärzte.

Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist die jährliche Grippeschutzimpfung die wirksamste Möglichkeit, um sich selbst und seine Angehörigen vor der Grippe und möglicherweise schweren Verläufen zu schützen beziehungsweise um die Infektion sowie den Verlauf zu mildern.

Empfehlung für Ältere, Schwangere und Chroniker

Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Impfung gegen Influenza allen älteren Menschen über 60, Schwangeren ab dem zweiten Trimenon, chronisch Kranken und Bewohnern von Alters- oder Pflegeheimen. Immunisieren lassen sollten sich auch Beschäftigte im Gesundheitswesen, Beschäftigte in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr und Menschen, die engen Kontakt mit Risikopersonen haben – also auch Apothekenpersonal.

Entsprechend fortgebildete Apothekerinnen und Apotheker dürfen mittlerweile regulär Personen ab 18 Jahren gegen Influenza impfen. Das ist im Pflegebonusgesetz festgelegt, das im Juli in Kraft getreten ist. Demnach dürfen Apotheker gegen Influenza impfen, wenn sie an einer ärztlichen Schulung teilgenommen haben und die Teilnahme bestätigt wurde.

Wie die Impfung in Apotheken vergütet wird, müssen der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband allerdings noch aushandeln. Die Kassen hatten bereits im Mai angekündigt, dass sie die Honorare deckeln wollen. Bislang durften Apothekerinnen und Apotheker nur in regionalen Modellprojekten gegen Grippe impfen.

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