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Frankreich
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Ermittlungen gegen Sanofi wegen Dépakine erweitert

Frankreichs Justiz hat gegen den Pharmakonzern Sanofi wegen des Epilepsie-Medikaments Dépakine weitere Ermittlungen eingeleitet. Das gab der französische Pharmakonzern am Montag bekannt.
AutorKontaktdpa
AutorKontaktPZ
Datum 03.08.2020  16:34 Uhr

Die Ermittlungen richteten sich demnach nun auch auf den Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Wegen Dépakine® laufen bereits Untersuchungen wegen fahrlässiger Körperverletzung und schwerer Täuschung gegen den Pharmahersteller. Sanofi teilte mit, man sei seinen Informationspflichten nachgekommen und bestreite die Grundlage der Untersuchung.

Nach dem Bericht der französischen Gesundheitsbehörden nahmen in Frankreich zwischen 2007 und 2014 knapp 15.000 Frauen das Medikament während der Schwangerschaft ein. Unklar blieb allerdings, für wie viele Kinder das Medikament tatsächlich gesundheitliche Folgen hatte. Eine Studie der französischen Behörde für Medikamentensicherheit aus dem Jahr 2017 schätzt, dass zwischen 2150 und 4100 Kinder mit schweren Geburtsfehlern geboren wurden, nachdem sie zwischen 1967 und 2016 während der Schwangerschaft Dépakine ausgesetzt waren. Das Medikament wird in Frankreich seit 1967 verkauft.

Der Dekapine-Wirkstoff  Valproat ist ein Antikonvulsivum, das außer bei Epilepsie unter anderem bei bipolarer Störung und Trigenimus-Neuralgie verordnet wird. Auch in Deutschland waren die Sicherheitshinweise für das Medikament erst 2014 durch einen Rote-Hand-Brief verschärft worden. Dass schwangere Frauen kein Valproat (Valproinsäure) einnehmen sollten, ist hierzulande seit Langem bekannt. Schon seit den 80er-Jahren warnt die Packungsbeilage vor Fehlbildungen des Fötus. Später wurde bekannt, dass dem Ungeborenen auch Entwicklungsstörungen und verminderte Intelligenz drohen können. 

Opfer in Frankreich werden entschädigt

Im Jahr 2016 entschied das französische Parlament, das Opfer des Medikaments entschädigt werden. Anfang Juli entschied ein Gericht, dass Frankreich drei Familien entschädigen müsse. Geklagt hatten Familien, deren Kinder mit schweren Behinderungen auf die Welt kamen. Das Gericht in Montreuil bei Paris kam zu dem Schluss, dass der französische Staat seinen Überwachungspflichten nicht nachgekommen sei. Er habe keine geeigneten Maßnahmen ergriffen, um über die Gefährlichkeit des Mittels während der Schwangerschaft zu informieren. Der Staat soll nun insgesamt knapp 500.000 Euro an die Mitglieder der betroffenen Familien zahlen.

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