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Verbraucherzentrale

»Erhebliches Risiko« bei Verzehr von Kratom

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt derzeit vor Kratom, auch »Herbal Speed« genannt. Für das Mittel gibt es in Deutschland keine betäubungsmittelrechtlichen Einstufungen und es ist nicht als Arzneimittel zugelassen, wird aber im Internet angeboten.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 20.12.2023  17:30 Uhr

Kratom ist »neuartiges Lebensmittel«

Laut Verbraucherzentrale ist es fraglich, ob Kratom überhaupt ein Lebensmittel sein kann. Da ein regelmäßiger Verzehr in der EU von Mai 1997 nicht nachgewiesen werden könne, handle es sich um ein neuartiges Lebensmittel, und das Pflanzenpulver müsste zunächst eine Sicherheitsprüfung durch die EU durchlaufen, bevor es als Lebensmittelzutat zugelassen werden könnte. Ein entsprechender Antrag sei bisher nicht erfolgt. Weil es eine unzulässige neuartige Zutat sei, gab es im Europäischen Schnellwarnsystem RASFF 15 Warnmeldungen allein in den ersten fünf Monaten 2023 dazu.

Im März 2022 hat die Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen beschlossen, Kratom als neues Thema für ihre Arbeit aufzunehmen. In Ländern wie der Schweiz, Australien, Großbritannien, Dänemark, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und Schweden oder den USA gehört Kratom zu den kontrollierten Substanzen, ist also kein legales Nahrungsergänzungsmittel. Im Jahr 2021 wurden allein in den USA 207.000 Packungen mit Kratom beschlagnahmt. Insgesamt haben mehr als 30 Staaten, darunter Japan, Serbien, Kroatien und Syrien, eigene Gesetze zur Kontrolle des Kratom-Konsums veranlasst.

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