Pharmazeutische Zeitung online
Neuer IMPP-Gegenstandskatalog

Ergebnis okay, Vorgehen fragwürdig

Der neue Gegenstandskatalog für das erste Staatsexamen, den das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) kürzlich vorgelegt hat, bekommt von den Sachverständigenkommissionen grünes Licht. Das Vorgehen des Instituts steht jedoch weiterhin in der Kritik.
Christina Müller
12.12.2019  16:06 Uhr

Und plötzlich war er da: Das zu diesem Zeitpunkt überraschende Erscheinen des neuen Gegenstandskatalogs für den Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung sorgte in den vergangenen Tagen für Wirbel unter Studierenden und Hochschullehrern. Heute gab der Vorsitzende der Konferenz der Fachbereiche Pharmazie, Professor Bernd Clement von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Entwarnung. »Ich habe aus allen vier Sachverständigenkommissionen die Rückmeldung bekommen, dass diese Gegenstandskataloge keine Übergriffe auf das zweite und dritte Examen enthalten«, schrieb er an seine Pharmazieprofessoren-Kollegen. Die Inhalte entsprächen dem, was die Kommissionen zuvor erarbeitet hatten.

Kritisch äußerte er sich jedoch über die Arbeitsweise des IMPP. Das Ganze sei offenbar »unter hohem Zeitdruck, ohne letzte Absprache und teilweise ohne Gegenlesen« veröffentlicht worden. »Dies werde ich sicherlich im IMPP-Beirat zur Sprache bringen, aber letztlich können wir mit diesen Gegenstandskatalogen leben.«

Das IMPP definiert in seinem jetzt überarbeiteten Werk die Prüfungsinhalte für das erste Staatsexamen im Fach Pharmazie. Der aktualisierte Katalog soll frühestens ab 2021 greifen. Studierende, die im kommenden Jahr ihr Examen ablegen, sind von den Änderungen nicht betroffen. Ziel des IMPP war es, die Inhalte praxisnäher zu gestalten als bisher und nicht mehr gebräuchliche Verfahren und Methoden zu streichen.

Die Hochschullehrer hatten den neuen Gegenstandskatalog in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Pharmazie des IMPP erarbeitet. Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) bemängelt, die Studierenden seien bewusst aus diesem Prozess ausgeschlossen worden. Erst vor wenigen Tagen hatte der Verband in einem offenen Brief vor einer überhasteten Veröffentlichung gewarnt und eine Übergangsphase von drei Jahren statt lediglich einem Jahr gefordert.

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