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Lieferengpass-Gesetz

Engpass-Zuschuss von 50 Cent für Apotheken

Die Forderungen der Apothekerschaft nach einer höheren Vergütung ihres Engpass-Managements haben nichts bewirkt: Das heute vom Bundeskabinett beschlossene Lieferengpass-Gesetz sieht weiterhin eine Engpass-Pauschale von 50 Cent vor. Neu ist, dass der Großhandel für den Austausch von Arzneimitteln einen Zuschlag in gleicher Höhe erhalten soll.
Anne Orth
05.04.2023  17:20 Uhr

Bei Kinderarzneimitteln werden Preisregeln gelockert

 Lauterbach stellte heute in Berlin in einer Pressekonferenz zentrale Inhalte des neuen Kabinettsentwurfs vor. »Seit zehn Jahren wird über Lieferengpässe berichtet. Mit dem aktuellen Gesetz gehen wir das Problem jetzt in mehreren Stufen an«, sagte der Minister. Wie in seiner gesamten Regierungsarbeit habe er auch hier nach der Maxime »Kinder zuerst« gehandelt. »Ich möchte es nicht mehr erleben, dass wir Kinder nicht mit Arzneimitteln versorgen können«, betonte Lauterbach. Aus diesem Grund sollen bei Kinderarzneimitteln die Preisregeln gelockert werden. Mit den Neuregelungen werde es für die Arzneimittel-Hersteller interessanter, Arzneimittel für Kinder in Deutschland anzubieten, zeigte sich der Minister überzeugt. So sollen bei Kinderarzneimitteln Festbeträge und Rabattverträge abgeschafft werden. Pharmazeutische Unternehmer können ihre Abgabepreise einmalig um bis zu 50 Prozent des zuletzt geltenden Festbetrages beziehungsweise Preismoratoriums-Preises anheben.

Veränderte Ausschreibung erstmal nur bei Antibiotika

Um die Abhängigkeit von wenigen, meist asiatischen Produzenten zu verringern, sieht der Gesetzentwurf auch Änderungen am Rabattvertragssystem vor. So sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, mindestens die Hälfte der Lose so auszuschreiben, dass Hersteller zum Zuge kommen, die ihre Wirkstoffe in Europa produzieren lassen. Neu am Kabinettsentwurf ist, dass dies nur noch für Antibiotika gelten soll, und nicht mehr – wie bislang vorgesehen – auch für Krebsmedikamente. »Wir wollen erstmal mit Antibiotika Erfahrungen sammeln«, erklärte dazu Bundesgesundheitsminister Lauterbach. Danach werde das Ministerium prüfen, ob diese Regelung auch für Onkologika infrage komme, versprach er.

Die Zuzahlungsbefreiungsgrenze soll künftig bei 20 statt wie bislang bei 30 Prozent liegen. Das soll den Preisdruck für die Generikahersteller senken. Liegt der Preis mindestens 20 Prozent unter Festbetrag, kann der GKV-Spitzenverband Arzneimittel von der Zuzahlung freistellen. Dies verbessere die Gewinnmargen deutlich, zeigte sich Lauterbach bei der Vorstellung des Kabinettsbeschlusses überzeugt.

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