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Fragebogen unzureichend

England verschärft Vorgaben für Onlineapotheken

Per Fragebogen Auskunft über den Gesundheitszustand von Kunden erhalten, soll für britische Onlineapotheken nicht mehr ausreichen. Die schärferen Sicherheitsstandards gründen auch auf dem Run auf Abnehmpräparate – und kommen nicht überall gut an.
Cornelia Dölger
16.04.2025  16:00 Uhr
England verschärft Vorgaben für Onlineapotheken

Wie das Onlineportal Pharmaceutical Journal berichtet, sollen neue Richtlinien der britischen Regulierungsbehörde General Pharmaceutical Council (GPhC) Vorgaben für die Onlineapotheken verschärfen. Das Journal zieht die Geschichte an einem britischen Patienten auf, der mit Mounjaro® abnehmen wollte. Schon nach kurzer Zeit bekam der Mann demnach Beschwerden, musste wegen Herzproblemen mehrmals in die Notaufnahme. Das Rezept für das Abnehmpräparat hatte er über eine Versandapotheke erhalten, dafür musste er lediglich einen Fragebogen ausfüllen und ein Video von sich auf einer Waage mitschicken. 

Inzwischen setzt sich der Patient persönlich für strengere Vorgaben bei Abnehmpräparaten ein. Das Thema schreibt sich auch das GPhC auf die Fahnen. Die neuen Richtlinien sollen festlegen, dass Online-Anbieter vor dem Verkauf Prüfungen vornehmen müssen, etwa eine Videokonsultation oder eine Analyse der klinischen Aufzeichnungen eines Patienten, anstatt sich auf Onlinefragebögen zu verlassen.

Ob diese Richtlinien weit genug gehen, stellt das Pharmaceutical Journal allerdings infrage. Denn die jüngsten Verschärfungen sind nur die letzten einer Reihe von Anpassungen an den sich verändernden Markt. Geschuldet ist dies demnach dem Vormarsch und Erfolg der Onlineapotheken – deren Services zwar durchaus Vorteile haben könnten, etwa für die Versorgung im ländlichen Raum, sagt Roz Gittins, Chief Pharmacy Officer beim GPhC. Für die Regulierungsbehörden sei die Entwicklung aber eine Herausforderung.

Schon 2022 hatte das GPhC die Vorgaben für die Versender angepasst. Mehr Patientenschutz stand schon damals im Vordergrund. Eine Analyse des GPhC aus dem Oktober 2022 hatte belegt, dass Fragebögen als Grundlage unzureichend sind, zu lasche Überwachung und Regelung täten ihr Übriges.

Persönliche Gespräche und Videokonsultationen

Und die Bedenken bleiben, auch drei Jahre später. Allerdings gab es der Analyse des Pharmaceutical Journal zufolge auch Fortschritte. So hätten die vom GPhC inspizierten Onlineapotheken laut einer Erhebung zwischen April 2019 und März 2022 achtmal häufiger als stationäre Apotheken die GPhC Regulierungsstandards nicht erfüllt.

Eine Analyse jüngerer Inspektionsberichte zeige, dass von den 230 geprüften Versandapotheken 24 (10 Prozent) die Standards in den fünf Prinzipien Governance, Personal, Räumlichkeiten, Dienstleistungen und Ausstattung und Einrichtungen nicht erfüllten. Diese Zahl sei wiederum doppelt so hoch wie die Ausfallrate bei stationären Apotheken, von denen 91 von 2002 (5 Prozent) die Standards innerhalb der GPhC-Prinzipien nicht erfüllten.

Die meisten der Onlineapotheken, die durchfielen, scheiterten demnach an den Governance-Vereinbarungen. So kritisierten die Prüfer, dass die Arzneimittelrisiken vor dem Onlineverkauf oftmals nicht ausreichend geprüft wurden. 

Darauf zielen eben die jüngsten Verschärfungen der GPhC ab, ausgelöst durch den Run auf die Abnehmpräparate und ihr Missbrauchspotenzial. Statt anhand von Fragebögen müssten Risiken durch persönliche Gespräche mit den Patienten überprüft werden. Videokonsultationen müssten verpflichtend sein. Die Apotheke müsse die bereitgestellten Informationen unabhängig prüfen.

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