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Fluorchinolone

EMA sieht kaum Rückgang der Verordnungen

Seit ein paar Jahren sollen Fluorchinolon-Antibiotika wegen möglicher schwerer Nebenwirkungen nur noch bei fehlenden Alternativen eingesetzt werden. Daran erinnert aktuell die Europäische Arzneimittelagentur (EMA). Der Grund: In einer von der EMA initiierten Studie hatte sich gezeigt, dass die Verordnungszahlen kaum gesunken sind.
Annette Rößler
15.05.2023  16:30 Uhr

Um an die geltenden Einschränkungen bei der Verordnung von Fluorchinolonen zu erinnern, verschickt die EMA nun einen Rote-Hand-Brief. Ob das dazu führen wird, dass die Antibiotika weniger häufig verordnet werden, ist allerdings fraglich. Denn die Einführung der Anwendungsbeschränkungen und die entsprechende Risikokommunikation liegen erst wenige Jahre zurück – sind aber laut einer Untersuchung der EMA weitgehend folgenlos geblieben.

Der Pharmakovigilanzausschuss der EMA weist jetzt erneut darauf hin, dass Fluorchinolone wie Ciprofloxacin und Ofloxacin Reserveantibiotika sind. Das bedeute, dass sie insbesondere nicht eingesetzt werden sollen

  • bei möglicherweise selbstlimitierenden oder nicht schwerwiegenden Infektionen, zum Beispiel Halsinfektionen,
  • bei Infektionen, die nicht durch Bakterien verursacht werden, zum Beispiel nicht bakterieller (chronischer) Prostataentzündung,
  • zur Prävention von Reisediarrhö oder rezidivierenden unteren Harnwegsinfekten,
  • zur Behandlung von leichten bis mittelschweren bakteriellen Infektionen, für die auch andere antibakterielle Mittel empfohlen sind und eingesetzt werden können.

Die Verordnung von Fluorchinolonen sei zu unterlassen, wenn bei einem Patient unter einer früheren Therapie mit einem Fluorchinolon oder einem Chinolon bereits schwere Nebenwirkungen aufgetreten sind. Bei älteren Menschen, Patienten mit Niereninsuffizienz und nach einer Organtransplantation sei besondere Vorsicht geboten, da diese ein erhöhtes Risiko für Sehnenverletzungen trügen. Zudem sei die gleichzeitige Gabe von Fluorchinolonen und Corticosteroiden zu vermeiden.

Alle diese Warnungen sind nicht neu. Bereits seit 2019 gelten entsprechende Einschränkungen. Neu sind dagegen die Ergebnisse einer Studie im Auftrag der EMA, die den Einsatz von Fluorchinolonen in Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden und Spanien zwischen 2016 und 2021 untersuchte. Deren ernüchterndes Fazit lautet: Die Maßnahmen, die die EMA damals ergriff, hatten – wenn überhaupt – nur einen geringen Effekt auf die Häufigkeit der Verwendung der Fluorchinolone.

Zwar räumt die EMA ein, dass verschiedene Faktoren die Aussagekraft der Studienergebnisse schmälern, was bei der Interpretation berücksichtigt werden sollte. So sei der Einsatz der Fluorchinolone etwa in Deutschland bereits vor dem erwähnten Rote-Hand-Brief zurückgegangen, was vermutlich ein Verdienst des Antibiotic Stewardships sei. Nichtsdestotrotz sollen Angehörige der Heilberufe mit der erneuten Warnung daran erinnert werden, diese Antibiotika nur noch mit der entsprechenden Zurückhaltung zu verordnen.

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