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Anhörung zum ALBVVG

»Eine Großhandels-Abfrage muss ausreichen«

Bei der Anhörung zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Lieferengpässen am gestrigen Montag war das Interesse der Abgeordneten an der Expertise der Apothekerschaft groß. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening beantwortete zahlreiche Fragen, unter anderem zur Präqualifizierung, zu Nullretaxationen, zu flexiblen Austauschmöglichkeiten von Arzneimitteln und zum Aufwand des Engpass-Managements in den Apotheken.
Anne Orth
13.06.2023  12:55 Uhr

Präqualifizierung für Apotheken gehört abgeschafft

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut wollte während der Anhörung von ABDA-Präsidentin Overwiening zunächst wissen, was ein Verzicht auf die Präqualifizierung bewirken würde.

Die Präqualifizierung bedeute für Apotheker eine Doppelbelastung und einen hohen bürokratischen Aufwand, den andere Anbieter von Hilfsmitteln in dieser Form nicht hätten, machte Overwiening deutlich. Die Qualität werde bereits durch die Apothekenbetriebsordnung sichergestellt. »Ein Wegfall der Präqualifizierung wäre ein starker Beitrag zur Bürokratieentlastung«, betonte Overwiening.

Dagegen forderte Patrick Grunau von »Wir versorgen Deutschland« – einem Verband, der Leistungserbringer von Hilfsmitteln vertritt –, das System der Präqualifzierung für alle zu reformieren. Eine Ausnahme für einzelne Leistungserbringer sei unverhältnismäßig, so Grunau.

50 Cent bei Weitem nicht kostendeckend

Fürs Engpass-Management in den Apotheken sieht der Entwurf des ALBVVG derzeit eine Vergütung von 50 Cent vor. Ob dies kostendeckend sei, fragte Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher der Union, ABDA-Präsidentin Overwiening. Diese erläuterte, dass die Bewältigung von Lieferengpässen die Apothekenteams viel Zeit koste, im Schnitt seien es mindestens sechs Stunden pro Woche. Für die Bewältigung einer Nichtverfügbarkeit halte die ABDA daher 21 Euro für angemessen.

Nachfragen kamen auch vom AfD-Bundestagsabgeordneten Jörg Schneider. Auf seine Frage hin schilderte Daniela Hänel, was eine Apothekerin oder ein Apotheker tun muss, wenn ein Arzneimittel nicht verfügbar ist.

Die Vorsitzende der Freien Apothekerschaft nahm auf Einladung der AfD als Einzelsachverständige an der Anhörung teil. Bei der ABDA-Präsidentin erkundigte sich Schneider, ob Apotheker das Management der Lieferengpässe in der normalen Arbeitszeit bewältigen könnten. Dies sei nicht zu schaffen, entgegnete Overwiening. »Durch das Engpass-Management entstehen Apotheken zusätzliche Aufwände«, betonte sie.

»Nullretax ist nie angemessen«

Kordula Schulz-Asche, Gesundheitsexpertin der Grünen, befragte Overwiening zum Thema Nullretax. Auf die Frage, wann sie dies für angemessen halte, antwortete die ABDA-Präsidentin: »Die Nullretaxation ist nie angemessen.« Ausnahmen gebe es in Fällen, in denen beispielsweise ein völlig falsches Medikament abgegeben wurde. Apotheker hätten mit dieser Regelung allerdings in erster Linie bei Formfehlern zu kämpfen. »Die komplette Verweigerung der Bezahlung ist nie angebracht, wenn der Patient versorgt wurde«, stellte Overwiening klar.

Kathrin Vogler von den Linken spielte darauf an, dass die Apotheker am morgen geplanten Protesttag »auf die Barrikaden« gingen. Ihre Frage, ob es da einen Zusammenhang mit dem geplanten Gesetz gebe, bejahte Overwiening. Die Apotheken seien massiv unter Druck, etwa alle 17 Stunden schließe eine Apotheke. »Wir hatten gehofft, dass mit dem ALBVVG ein flexibler Austausch von Arzneimitteln komplett gerettet wird.«

Dies sei aber nicht der Fall, stattdessen sei eine bürokratische Verschlechterung geplant, bedauerte Overwiening. Zudem stehe eine angemessene Vergütung der Apotheken nicht im Fokus der Politik. Unter diesem Druck plane die Apothekerschaft am morgigen Mittwoch bundesweit Demos und Proteste.

Zum Abschluss der Anhörung wandte sich Dirk Heidenblut erneut an Overwiening. Worin genau bestehe im Gesetz die Verschlechterung der Austauschregeln im Vergleich zu den Regelungen während der Corona-Pandemie, erkundigte sich der SPD-Abgeordnete. »Wir brauchen die Möglichkeit, auch die Darreichungsform auszutauschen«, erläuterte Overwiening. Maximal eine Abfrage beim Großhandel müsse ausreichen. »Das wäre eine essenzielle Ergänzung«, betonte die ABDA-Präsidentin.

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