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Anhörung zum ALBVVG
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»Eine Großhandels-Abfrage muss ausreichen«

Bei der Anhörung zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Lieferengpässen am gestrigen Montag war das Interesse der Abgeordneten an der Expertise der Apothekerschaft groß. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening beantwortete zahlreiche Fragen, unter anderem zur Präqualifizierung, zu Nullretaxationen, zu flexiblen Austauschmöglichkeiten von Arzneimitteln und zum Aufwand des Engpass-Managements in den Apotheken.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 13.06.2023  12:55 Uhr

Finale Beratung am Bundestag am 22. Juni

Die Gesetzespläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sehen zur Vermeidung von Engpässen bei Medikamenten unter anderem neue Preisregeln vor, die Lieferungen nach Deutschland für Hersteller wirtschaftlich attraktiver machen sollen.

Europäische Produzenten sollen generell stärker zum Zuge kommen. Geplant sind auch Regeln für mehrmonatige Bevorratungen als Sicherheitspuffer. Die Apotheken sollen auch künftig die Möglichkeit haben, nicht verfügbare Arzneimittel flexibel auszutauschen.

Allerdings gilt ein Medikament erst dann als nicht verfügbar, wenn die Pharmazeuten es »innerhalb einer angemessenen Zeit« und »nach Abfrage bei mindestens zwei Großhändlern« nicht beschaffen können. Beanstandungen und Retaxationen schließt der Entwurf bei einem Arzneimittel-Austausch nicht aus. Für ihren Mehraufwand sollen die Apotheker einen Zuschuss von 50 Cent erhalten. Dies hatte die ABDA im Vorfeld scharf kritisiert.

Am 22. Juni berät der Bundestag voraussichtlich final über den Gesetzentwurf. Am 7. Juli ist nach PZ-Informationen ein zweiter Durchgang im Bundesrat geplant. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat.

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