»Eine Großhandels-Abfrage muss ausreichen« |
Bei der gestrigen Anhörung im Bundestag diskutierten die Abgeordneten über den Entwurf des Lieferengpass-Gesetzes. Das Interesse an der Sicht der Apothekerschaft war groß. / Foto: PZ/Screenshot
Der Gesetzentwurf des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) stand am gestrigen Montagnachmittag auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses des Bundestages. Während der öffentlichen Anhörung nutzten Bundestagsabgeordnete die Gelegenheit, die Expertise von Verbänden und Akteuren aus dem Gesundheitswesen einzuholen.
Eingeladen waren unter anderem Vertreter von Pharmaverbänden, Krankenkassen, Großhandel sowie Einzelsachverständige. Für die Apothekerschaft ging ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening auf zahlreiche Fragen der Politikerinnen und Politiker ein. Daniela Hänel, Vorsitzende der Freien Apothekerschaft, nahm auf Einladung der AfD als Einzelsachverständige an der Anhörung teil.
Bereits im Vorfeld der Anhörung hatten die Verbände Stellung zum Gesetzentwurf bezogen. Die ABDA forderte eine bessere Vergütung des Engpass-Managements sowie flexible Abgabemöglichkeiten für Apotheken, die über die im Entwurf vorgesehenen Regelungen hinausgingen. Es sei weder den Versicherten noch den Apotheken zuzumuten, auf nochmalige Rückfragen beim Arzt oder noch ausstehende Lieferungen des pharmazeutischen Großhandels zu warten, um die Versorgung durchzuführen, wenn die Wirtschaftlichkeit der Versorgung auch ohne diese Hindernisse gewährleistet sei.
Pharmaverbände verlangten ebenfalls Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) erklärte, es sei schwer erklärbar, dass Antibiotika und Kinderarzneimittel bei der Preisgestaltung in den Fokus rückten, andere Patienten und Therapien von den Plänen jedoch nicht erfasst seien. »Engpassbedroht« seien etwa auch Blutplasmapräparate. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) kritisierte, strukturelle Defizite im System wie ein »ruinöser Preissenkungsmechanismus« würden nicht angegangen.
Der GKV-Spitzenverband und der AOK-Bundesverband warnten hingegen, dass die geplanten Neuregelungen erhebliche Mehrkosten nach sich zögen, ohne dass damit eine bessere Liefersicherheit garantiert sei. Der BKK-Dachverband pochte zudem darauf, die Möglichkeit der Nullretaxierung beizubehalten. Anderenfalls sei mit einem erheblichen finanziellen Schaden für die Gesetzliche Krankenversicherung zu rechnen.