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Urteilsgründe im AEP-Prozess
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»Eindeutige Umgehung des Skontoverbots«

Die Apotheken kämpfen mit den Folgen des Skonto-Urteils. Großhändler AEP wollte mit einer Umstellung der Konditionen für Ausgleich sorgen, wurde vom Landgericht Aschaffenburg aber ausgebremst. Die Richter sahen eine Umgehung des Skontoverbots.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 05.08.2024  11:30 Uhr

Fortsetzung vor dem OLG Bamberg

Die Wettbewerbszentrale hatte sogar noch einen Verstoß § 270a BGB moniert, weil die Bonifizierung eines bestimmten Zahlungsverfahrens im Umkehrschluss die unzulässige Erhebung eines Zahlungsentgeltes für anderen Verfahren bedeute. Aber das ging den Richtern zu weit. Eine solche Steuerung sei grundsätzlich zulässig, aber eben nicht bedingt bei preisgebundenen Arzneimitteln, wenn der Preis um bis zu 0,45 Prozent unterschritten werde.

Und letztlich konstatierten die Richter auch einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil für AEP gegenüber den anderen Großhändlern und einen Verstoß gegen § 7 Abs 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG).

Die einstweilige Verfügung gilt ab sofort, das Gericht hat AEP aber eine Umstellungsfrist bis Ende August eingeräumt. Der Großhändler hätte gerne einen Monat mehr gehabt, aber das ließ das Landgericht nicht zu. AEP hat bereits angekündigt, Berufung einzulegen, nächste Station ist dann das Oberlandesgericht Bamberg.

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