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Noch keine Schnittstellen

E-Rezept-Start ohne Privatpatienten

Wenn das E-Rezept am 1. Juli 2021 in die erste Phase startet, werden nur GKV-Versicherte teilnehmen können. Recherchen der PZ zeigen, dass es noch zu viele ungelöste Fragen zur Einbindung von Privatrezepten gibt – insbesondere bei der Quittierung in der Apotheke und bei der Abrechnung. Weil erst wichtige Schnittstellen definiert werden müssen, ist auch der bundesweite Start des E-Rezepts am 1. Januar 2022 für PKV-Patienten noch nicht sicher.
Benjamin Rohrer
Jennifer Evans
27.05.2021  14:00 Uhr

Die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) kontrollierte Gematik will das E-Rezept in drei Stufen einführen: Ab dem 1. Juli 2021 soll die benötigte technische Infrastruktur, also insbesondere der Server (Fachdienst) und die staatliche E-Rezept-App, in einem Modellprojekt getestet werden. Im Laufe des vierten Quartals soll dann der bundesweite Roll-out erfolgen. Denn: Laut Gesetz ist das E-Rezept ab dem 1. Januar 2022 Pflicht. Für Arzneimittel-Verordnungen sollen Ärzte dann ausschließlich das neue, digitale Verordnungssystem verwenden.

Nun wird allerdings klar, dass zumindest in den ersten wichtigen Monaten des E-Rezepts, also in der Testphase, eine beachtlich große Patientengruppe gar nicht teilnehmen kann: die Privatpatienten. Denn nach Informationen der PZ gibt es für die Einbindung von Privatrezepten in das Verordnungssystem weder eine gesetzliche Grundlage noch eine erarbeitete technische Infrastruktur. Insbesondere die Prozesse in der Apotheke sind noch weitestgehend ungeklärt: Die größte Frage ist, wie die Apotheker gegenüber den Privatpatienten die Arzneimittelabgabe quittieren können, ohne dass ihnen ein (blaues) Rezept vorliegt, das der PKV-Patient letztlich zur Abrechnung bei seiner Versicherung benötigt.

Gesetzliche Fristen gelten nur für die Einbindung GKV-Versicherter

Allein die Planungen zum E-Rezept-Start zeigen, dass die Einbindung der Privatpatienten (etwa 10 Prozent des Marktes) sowohl von der Gematik als auch vom Gesetzgeber vernachlässigt wurde. Denn: Alle in den vergangenen Jahren beschlossenen gesetzlichen Vorgaben zur E-Rezept-Einführung (insbesondere im Patientendaten-Schutzgesetz und im Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungsgesetz) sind auf den GKV-Bereich bezogen. Das bestätigte der PKV-Verband gegenüber der PZ. Auch eine Sprecherin der Gematik bestätigte: »Fristen für den Start der Pflichtanwendung E-Rezept analog der GKV gibt es für die Unternehmen der PKV nicht.« Die Gematik wies lediglich darauf hin, dass auch PKV-Patienten einen gesetzlich etablierten Anspruch auf eine elektronische Gesundheitskarte (EGK) haben und das E-Rezept zur Pflichtanwendung der EGK werde.

Aber selbst wenn Privatpatienten mit einer EGK rein theoretisch die Möglichkeit bekommen sollten, vom neuen E-Rezept-System zu profitieren, gibt es noch viel zu viele technische Baustellen, um sie schon in den kommenden Monaten einzubinden. Denn: Während die Spezifikationen der Gematik für das E-Rezept im GKV-Bereich schon seit dem Sommer 2020 fertiggestellt sind, wird an den technischen Vorgaben für ein digitales blaues Rezept noch gearbeitet. Dies bestätigte eine Sprecherin der Gematik. Laut Gematik ist bislang nur geplant, dass der Weg des E-Rezepts aus der Arztpraxis in die Apotheke »identisch« zum GKV-E-Rezept verlaufe – der Arzt erzeugt also einen Code, legt diesen auf dem Server ab und der Patient legt diesen als Ausdruck oder via Smartphone-App in der Apotheke vor.

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