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Apotheker in Hessen

E-Rezept muss Vorteile für Patienten bringen

Mit der flächendeckenden Einführung des elektronischen Rezepts muss eine spürbare Verbesserung der Arzneimittelversorgung einhergehen, fordert der Hessische Apothekerverband (HAV). Anlass sind die für morgen erwarteten Spezifikationen für das E-Rezept in der Telematik-Infrastruktur (TI).
PZ
29.06.2020  16:26 Uhr

Holger Seyfarth, Vorsitzender des HAV, pocht vor diesem Hintergrund insbesondere auf die Vollständigkeit elektronischer Verordnungen: »Nur solche E-Rezepte dürfen in die TI übermittelt werden, die alle gesetzlich vorgesehenen Angaben des Verordners enthalten.« Fehlende Angaben oder Verordnungen beispielsweise von nicht existenten Packungsgrößen müssten zwingend dazu führen, dass die Signatur des E-Rezepts nicht möglich ist, fordert er.

»Am besten wäre es«, so Apotheker Seyfarth, »wenn die Ärzte zudem nur solche Arzneimittel verordnen könnten, die auch am Markt verfügbar sind. So hätten die Zumutungen für die Patienten, die oftmals tagelang auf ihre benötigten Arzneimittel warten müssen, endlich ein Ende.« Weiterhin müsste das Makeln von Rezepten oder Bonuszahlungen für ihre Weiterleitung nicht nur verboten, sondern auch technisch unmöglich sein, damit den Patienten die freie Apothekenwahl erhalten bleibe. Auch ABDA-Vize Mathias Arnold hat die technische Absicherung des E-Rezepts vom Arzt in die Apotheke gefordert, damit das E-Rezept keine Handelsware und das Makeln durch Dritte tatsächlich verhindert wird.

Von entsprechenden Regelungen würden die Patienten profitieren, weil etwa doppelte Wege zum Arzt oder zur Apotheke sowie Wartezeiten entfallen. Diese Vorteile bietet demnach in Teilen bereits das hessische Modellprojekt MORE, an dem derzeit rund 550 Apotheken beteiligt sind.

In Seyfarths Augen sollte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) als Mehrheitseigner der Gematik für die sichere und zuverlässige Umsetzung des E-Rezepts Sorge tragen. Das Ministerium besitzt 51 Prozent der Gesellschaft. 

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