E-Rezept bis 2022 unter Dach und Fach |
Jennifer Evans |
14.02.2019 12:54 Uhr |
In Österreich erstellt der Arzt das E-Rezept am PC. Der Patient erhält einen entsprechenden Code dafür als Ausdruck oder direkt auf sein Smartphone. / Foto: Fotolia/Kzenon
In Sachen Digitalisierung ist Österreich europaweit ziemlich weit vorn. Schon 2005 führte die Alpenrepublik die sogenannte E-Card ein. Die digitalen Service-Angebote rund um diese elektronische Karte haben sich seitdem immer weiterentwickelt. Um die Prozesse in der Gesundheitsversorgung nun aber noch stärker zu vereinfachen, wollen die beteiligten Akteure so schnell wie möglich landesweit das E-Rezept einführen. Laut einer gemeinsamen Mitteilung ist das Ziel, die Kommunikation zwischen Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken und der Sozialversicherung weitgehend elektronisch zu gestalten.
Vorrangig geht es natürlich dabei um das Ausstellen, Einlösen und Abrechnen von Kassenrezepten. Auch Rezeptgebühren sollen demnächst tagesaktuell mit dem entsprechenden Gebührenkonto des Versicherten abgeglichen und gleich angerechnet werden können. Im Blick habe man auf diese Weise dann auch, wenn die Gebührenbefreiung für einen Versicherten greife, heißt es.
»Das E-Rezept wird dazu beitragen, sämtliche Abläufe rund um die Versorgung der Bevölkerung mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln einfacher und effizienter zu gestalten. Die österreichischen Apotheken gestalten diesen Modernisierungsschritt gerne mit und investieren in die notwendige technische Ausstattung«, so Christian Wurstbauer, Vizepräsident der Österreichischen Apothekerkammer. Im Gegenzug erwarteten die Apotheker allerdings, dass die durch die Umstellung auf das E-Rezept gewonnenen finanziellen Mittel den Patienten zugute kämen. Zum Beispiel könnten damit Beratungsdienstleistungen in der Apotheke in puncto Arzneimittelsicherheit finanziert werden, so Wurstbauer.
In Österreich funktioniert das E-Rezept so: Der Arzt erstellt das Dokument zunächst mit seiner Software am PC. Damit ist es automatisch im E-Card System abgespeichert. Den entsprechenden Code dafür erhält der Patient auf Wunsch elektronisch aufs Handy oder er lässt sich die Verordnung ausdrucken. In der Apotheke wird der Code, der ebenfalls auf dem Ausdruck ist, gescannt und das E-Rezept so ausgelesen. Alternativ kann die Verordnung in der Offizin über die E-Card ausgelesen werden. In allen Fällen speichert der Apotheker im System, dass er das Rezept eingelöst hat und rechnet die Leistung gleich elektronisch mit der Sozialversicherung ab. Alles ganz papierlos.
Auch der Patient behält immer den Überblick über seine Rezepte – entweder über das Portal der Sozialversicherung oder eine App. Weiterhin sollen auf der E-Card keinerlei sensible Daten gespeichert sein. Sie dient nach Angaben der Verantwortlichen lediglich als eine Art Schlüssel, um den Zugang zum System zu öffnen.
In den Augen der Beteiligen liegen die Vorteile der E-Rezepte deutlich auf der Hand: Diese können nicht mehr verloren gehen, sind stets gut lesbar und die Daten für die Abrechnung liegen in der Apotheke praktischerweise schon elektronisch vor. Zudem sei das E-Rezept durch den einmalig vergebenen elektronischen Code sowie die digitale Arztunterschrift relativ fälschungssicher und könne auch nicht mehrfach eingelöst werden.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.