»E-Rezept ab 2022 – wichtiger Meilenstein« |
Für Christian Buse, den Vorsitzenden des BVDVA, wäre ein flächendeckendes E-Rezept schon in der aktuellen Corona-Krise hilfreich, um unnötige Kontakte und damit Ansteckungen zu vermeiden. / Foto: BVDVA
Der Regierungsentwurf zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) sieht ab 2022 die verpflichtende Nutzung des E-Rezepts vor. Nicht überraschend ist, dass der BVDVA dieses Vorhaben im Gegensatz zur ABDA befürwortet. Die Bundesvereinigung hatte den neuen Passus in ihrer Stellungnahme zum PDSG am Mittwoch kritisiert, weil sie dadurch Menschen ohne Smartphone und insbesondere Ältere diskriminiert sieht.
Buse ist anderer Meinung: »Ein flächendeckendes E-Rezept wäre schon in der aktuellen Coronavirus-Pandemie hilfreich und würde dazu beitragen, ungewollte Kontakte – und damit die Ansteckungsgefahr – weiter zu minimieren.« Patienten würden den Service der Versandapotheken derzeit intensiv in Anspruch nehmen. Das zeigten die Bestellungen der vergangenen Wochen, betonte er. Deswegen sei auch die Einführung des Versandhandels im Jahr 2004 als »Weiterentwicklung der Apotheke« eine wichtige und richtige Entscheidung gewesen.
Der BVDVA begrüßt außerdem, dass laut Regierungsentwurf die Gematik als neutrale Institution die App zur Verwaltung des E-Rezepts entwickeln soll. Mithilfe dieser App soll sich das E-Rezept direkt auf das Smartphone des Patienten laden und anschließend in der Apotheke einlösen lassen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte gehofft, mit seiner eigenen Anwendung, der DAV-Web-App, den Standard setzen zu können.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.