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Versandapotheken

»E-Rezept ab 2022 – wichtiger Meilenstein«

Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) hat den geplanten verpflichtenden Einsatz des E-Rezepts ab dem Jahr 2022 als »wichtigen Meilenstein« auf dem Weg zur Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens  gelobt.
AutorKontaktJulia Endris
Datum 03.04.2020  16:26 Uhr

Der Regierungsentwurf zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) sieht ab 2022 die verpflichtende Nutzung des E-Rezepts vor. Nicht überraschend ist, dass der BVDVA dieses Vorhaben im Gegensatz zur ABDA befürwortet. Die Bundesvereinigung hatte den neuen Passus in ihrer Stellungnahme zum PDSG am Mittwoch kritisiert, weil sie dadurch Menschen ohne Smartphone und insbesondere Ältere diskriminiert sieht.

Buse ist anderer Meinung: »Ein flächendeckendes E-Rezept wäre schon in der aktuellen Coronavirus-Pandemie hilfreich und würde dazu beitragen, ungewollte Kontakte – und damit die Ansteckungsgefahr – weiter zu minimieren.« Patienten würden den Service der Versandapotheken derzeit intensiv in Anspruch nehmen. Das zeigten die Bestellungen der vergangenen Wochen, betonte er. Deswegen sei auch die Einführung des Versandhandels im Jahr 2004 als »Weiterentwicklung der Apotheke« eine wichtige und richtige Entscheidung gewesen. 

Der BVDVA begrüßt außerdem, dass laut Regierungsentwurf die Gematik als neutrale Institution die App zur Verwaltung des E-Rezepts entwickeln soll. Mithilfe  dieser App soll sich das E-Rezept direkt auf das Smartphone des Patienten laden und anschließend in der Apotheke einlösen lassen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte gehofft, mit seiner eigenen Anwendung, der DAV-Web-App, den Standard setzen zu können. 

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