| Melanie Höhn |
| 11.12.2025 13:00 Uhr |
Die vorläufige Vereinbarung muss nun sowohl vom EU-Rat als auch vom EU-Parlament gebilligt werden, bevor sie förmlich angenommen wird und mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft tritt. / © Adobe Stock/Papisut
Das Pharmapaket stellt eine weitreichende Reform der EU-Arzneimittelgesetzgebung dar und soll dazu beitragen einen fairen Zugang zu sicheren, wirksamen und bezahlbaren Arzneimitteln in der gesamten EU zu gewährleisten. Zudem soll der EU-Pharmasektor fairer und wettbewerbsfähiger gestaltet werden. Darüber informierte der Rat der Europäischen Union am frühen Morgen in einer Mitteilung.
Das Gesetz zielt zudem darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der pharmazeutischen Industrie durch den Abbau regulatorischer Hürden und die Stärkung der Versorgungssicherheit zu verbessern, um Engpässe zu vermeiden und zu bewältigen. Die vorläufige Vereinbarung muss nun sowohl vom Rat der Europäischen Union als auch vom Europäischen Parlament gebilligt werden, bevor sie förmlich angenommen wird und mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft tritt. Nach der Veröffentlichung wird der überwiegende Teil der Gesetzgebung nach 24 Monaten wirksam.
Die Europapolitiker Peter Liese und Oliver Schenk (beide EVP/CDU) hatten bereits vor wenigen Tagen ihre Einschätzungen zu den anstehenden wichtigen Entscheidungen in der europäischen Gesundheitspolitik abgegeben. Nun haben sie zum Trilog-Konsens Stellung genommen: »Mit dieser Einigung stärken wir Europas Fähigkeit, Innovationen schneller und sicher zu den Patientinnen und Patienten zu bringen. Für mich ist besonders wichtig, dass wir mit der Reform nicht nur die Versorgung verbessern, sondern auch die Rahmenbedingungen für die Entwicklung und Zulassung neuer Arzneimittel modernisieren«, sagte Liese. Damit werde Europa wieder attraktiver für pharmazeutische Innovationen und es werde die Resilienz des Life-Science-Sektors erhöht, ergänzte Oliver Schenk.
Künftig sollen europaweit strengere Regeln für den gezielten Einsatz von Antibiotika gelten, um Fehlanwendungen zu vermeiden. Politisch vereinbart sind unter anderem eine grundsätzliche ärztliche Verschreibung, der Einsatz von besserer Diagnostik vor der Anwendung sowie die Einführung einer verpflichtenden Informationskarte in Antibiotikapackungen, die über einen verantwortungsvollen Umgang aufklärt. Gleichzeitig wird ein neuer Anreiz für die Entwicklung neuer Antibiotika eingeführt, so Schenk und Liese. Unternehmen, die neue Wirkstoffe entwickeln, erhalten künftig einen Gutschein (Voucher), mit dem sie die exklusive Vermarktungsdauer eines anderen Medikaments um ein Jahr verlängern können. Dadurch soll das Problem gelöst werden, dass neue Antibiotika für die Industrie unter normalen Umständen nicht wirtschaftlich interessant sind, weil sie aus guten Gründen nur sehr selten eingesetzt werden dürfen.
»Neue Antibiotika gehören in den Panzerschrank. Deswegen lassen sich damit normalerweise keine Gewinne erzielen. Sie müssen aber unbedingt auf den Markt kommen, weil wir sonst das Problem, dass Tausende Menschen an resistenten Keimen sterben, nicht bekämpfen können. Der Voucher ist ein riesiger Schritt zur Lösung dieses Problems«, erklärte Liese.