Dürfen Apotheken streiken? |
Ev Tebroke |
09.05.2023 13:30 Uhr |
»In der konkreten Abwägung führt das dazu, dass die Versorgung der Bevölkerung während der dezentralen Demonstration wie im Notdienst gewährleistet sein muss, die dienstbereiten Apotheken also nur durch Reduzierung der Versorgung auf das im Notdienst zu gewährleistende Maß an den Protesten teilnehmen können.«
Lauts Einschätzung zufolge ist dies zur Gewährleistung der Grundrechtsteilhabe von der Behörde zu dulden. Im Falle von Nachfragen darf die Behörde demnach auf ihre Rechtsauffassung hinweisen, um die Teilhabe an den Grundrechten zu gewährleisten. Stehe zu erwarten, dass es zu einer unbestimmten Vielzahl von Nachfragen kommt, dürfe die Behörde auch alle Betroffenen aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung im Vorfeld der Demonstration auf ihre Rechtsauffassung hinweisen.
Bereits am 19. Oktober 2022 hatten Offizinen in vier Bundesländern gestreikt und ihre Tore vorübergehend geschlossen. Grund für den Streik war der damals anstehende Beschluss des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes, welches den Apotheken in Deutschland einen erhöhten Kassenabschlag von 1,77 auf dann 2 Euro aufbürdet. Diese Erhöhung gilt von Februar 2023 bis 31. Januar 2025.