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OTC in der Schweiz

Drogerie statt Apotheke

In der Schweiz hat vergangene Woche eine Expertenkommission entschieden, welche rezeptfreien Medikamente künftig in Drogerien verkauft werden dürfen und welche nicht. Hintergrund ist eine Revision des Arzneimittelgesetzes.
AutorAnna Pannen
Datum 20.11.2018  13:10 Uhr

Patienten in der Schweiz können sich in Zukunft mehr rezeptfreie Medikamente in der Drogerie kaufen, einige sogar in Supermärkten. Eine entsprechende Liste hat eine Expertenkommission aus Ärzten, Apothekern, Tierärzten und Drogisten sowie den Vertretern der jeweiligen Fachverbände nun fertiggestellt. Den Auftrag dazu bekamen sie schon im Herbst 2017: Damals hatte der Schweizer Bundesrat zugestimmt, die bis dahin geltenden fünf Arzneimittelkategorien auf vier zu reduzieren.

Medikamente der Kategorien A können Patienten weiterhin nur mit ärztlichem Rezept in der Apotheke bekommen. Kategorie-B-Präparate waren bislang ebenfalls rezeptpflichtig, sind ab kommendem Jahr aber ohne Rezept in der Apotheke zu haben. Dazu gehören etwa hoch dosierte Nichtopioid-Analgetika, Statine, Glucocorticoide zur oralen Anwendung und einige Kontrazeptiva.

Die Kategorie C – apothekenpflichtige Arzneimittel – wurde abgeschafft. Die bislang dort eingeordneten mehr als 600 Präparate verteilte die Expertenkommission zu 15 Prozent in Kategorie B und zu 85 Prozent in Kategorie D. Letztere dürfen auch Drogerien verkaufen. Und dann gibt es noch Kategorie E. Die hier gelisteten Mittel bedürfen laut Gesetz »keiner Fachberatung« und sind deshalb ab 2019 auch in normalen Supermärkten erhältlich.

Beim Schweizer Apothekerverband Pharmasuisse freut man sich zwar, dass Apotheker nun auch viele bislang verschreibungspflichtige Präparate ohne vorherigen Arztbesuch abgeben dürfen und ihre Kompetenz somit mehr gewürdigt wird. Dass ein Großteil der bislang apothekenpflichtigen Präparate allerdings in Drogerien erhältlich sein soll, finden die Apotheker weniger gut. Den Verkauf in Supermärkten lehnt Pharmasuisse-Präsident Fabian Vaucher ganz ab. »Auch bei rezeptfreien Medikamenten sollte der Kunde eine Fachberatung in Anspruch nehmen können«, sagte er dem Pharmasuisse-Verbandsmagazin »dosis«.

Sehr viele OTC – darunter auch niedrigdosierte Nichtopioid-Analgetika – können die Schweizer ab Januar also in der Drogerie kaufen. Auch hochdosierte Johanniskraut-Präparate sind darunter, obwohl diese zu schwerwiegenden Interaktionen mit Rx-Medikamenten führen können. Die Fachkommission erklärte dazu, Drogisten lernten die Beratung zu Johanniskraut in ihrer Ausbildung. Außerdem solle es entsprechende Warnhinweise auf den Packungen geben.

Weiterhin nur in Apotheken verkauft werden dürfen unter anderem Mittel, die ein Missbrauchspotenzial haben, also etwa Opiatderivate enthalten: zum Beispiel Codein oder Dextromethorphan. Auch Medikamente, die schwerwiegende Wechselwirkungen mit anderen Arzneien hervorrufen können oder deren Abgabe zwingend durch Arzt oder Apotheker dokumentiert werden muss, sind weiter apothekenpflichtig. Aufgerückt in Kategorie B sind deshalb unter anderem Präparate mit den Wirkstoffen Diphenhydramin, Etilefrin sowie Glutocorticoide. Welche Medikamente künftig in Kategorie E fallen, will die Kommission in den kommenden Wochen entscheiden. /

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