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Bundestag & Bundesrat

Drittes Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet

Nach heftigen Debatten nimmt das sogenannte dritte Bevölkerungsschutzgesetz zur rechtlichen Neuregelung von Coronavirus-Maßnahmen die wichtigsten Hürden. Bundestag und Bundesrat stimmten am Mittwoch im Schnellverfahren dafür. Darin vorgesehen ist auch eine Regelung, die Apotheken betrifft. Demnach sollen Apotheken Masken kostenlos an Risikogruppen ausgeben, finanziert wird dies aus Steuermitteln.
dpa
PZ
18.11.2020  17:18 Uhr

Maßnahmen gesetzlich untermauern

Ziel des Gesetzes - offiziell «drittes Bevölkerungsschutzgesetz» - ist es unter anderem, bislang per Verordnung erlassene Corona-Maßnahmen gesetzlich zu untermauern und konkret festzuschreiben. Im Infektionsschutzgesetz war bisher nur allgemein von «notwendigen Schutzmaßnahmen» die Rede, die die «zuständige Behörde» treffen kann. Mit der Gesetzesnovelle wird ein neuer Paragraf eingefügt, der die möglichen Schutzmaßnahmen von Landesregierungen und Behörden konkret auflistet, etwa Abstandsgebote, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen oder Beschränkungen im Kultur- und Freizeitbereich - im wesentlichen Maßnahmen, die bereits beim Lockdown im Frühjahr ergriffen wurden und teilweise auch jetzt beim Teil-Lockdown im November gelten.

Festgeschrieben im Gesetz wird auch die sogenannte 7-Tage-Inzidenz von 35 und 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche, ab denen Schutzmaßnahmen getroffen werden sollen. Vorgeschrieben wird zudem, dass Rechtsverordnungen mit Corona-Schutzmaßnahmen zeitlich auf vier Wochen befristet werden. Verlängerungen sind aber möglich. Außerdem müssen die Verordnungen mit einer allgemeinen Begründung versehen werden.

Nichtversicherte erhalten Anspruch auf Impfungen und Tests

Das Gesetz sieht daneben auch neue Regeln bei Verdienstausfällen vor. So sollen Entschädigungsansprüche für Eltern bis März 2021 verlängert und erweitert werden, die wegen einer Kinder-Betreuung nicht arbeiten können. Wer eine «vermeidbare Reise» in ausländische Risikogebiete macht, soll dagegen für eine nach Rückkehr nötige Quarantäne keine Entschädigung für Verdienstausfall bekommen.

Der Bund soll zudem regeln können, dass auch Nichtversicherte Anspruch auf Schutzimpfungen und Tests haben. Krankenhäuser, die Operationen aussetzen, sollen einen finanziellen Ausgleich bekommen.

Das Infektionsschutzgesetz war im Zuge der Corona-Pandemie schon mehrfach reformiert worden. Gleich zu Beginn im Frühjahr wurde eingeführt, dass der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen kann. Der Bundestag tat dies damals umgehend und gab damit dem Bundesgesundheitsministerium Sonderbefugnisse, um Rechtsverordnungen zu erlassen, ohne dass der Bundesrat zustimmen muss. Normalerweise ist bei Verordnungen der Regierung ein Ja der Länderkammer notwendig.

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