| Alexandra Amanatidou |
| 02.10.2026 14:30 Uhr |
»Es geht um die Frage, wie eine hoch spezialisierte, zeitkritische und regional funktionierende Versorgungsstruktur für schwer kranke Menschen dauerhaft gesichert werden kann«, warnen der Thüringer Apothekerverband (ThAV) und die Landesapothekerkammer Thüringen (LAKT) in ihrem Schreiben. / © imago images/Future Image
Seit etwa einer Woche kursiert die Meldung, dass die Bundesregierung plant, Ausschreibungen für Zytostatika und Hilfsmittel wieder einzuführen. Sie soll in das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Notfallversorgung eingebracht werden, das 2027 in Kraft treten soll. Im Omnibusverfahren sollen weitere Sparmaßnahmen umgesetzt werden, von denen auch die Apotheken betroffen sein sollen.
Nachdem bereits der Deutsche Apothekerverband (DAV) vor einer Wiedereinführung gewarnt hat, tun dies nun auch der Thüringer Apothekerverband (ThAV) und die Landesapothekerkammer Thüringen (LAKT). Diese könnte »weitreichende Folgen« für die Versorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten haben. In ihrem Schreiben bitten sie die Mitglieder des Gesundheitsausschusses, zu beachten, dass es Zytostatika-Ausschreibungen bereits im Jahr 2017 gab. Dieses System sei damals bewusst beendet worden.
Damals seien »verspätete oder ausgefallene Therapien« dokumentiert worden. Es habe auch »stundenlange Wartezeiten schwer kranker Patientinnen und Patienten sowie medizinische Zwischenfälle« gegeben. Laut LAKT und ThAV sind diese Probleme immer noch aktuell.
»Krebsinfusionen sind keine Fertigarzneimittel, die lediglich aus einem Lager entnommen und ausgeliefert werden. Sie werden unter Reinraumbedingungen individuell für einzelne Patientinnen und Patienten hergestellt«, so die Thüringer in ihrem Schreiben. Dafür sei eine enge und kurzfristig handlungsfähige Zusammenarbeit zwischen onkologischer Praxis und herstellender Apotheke erforderlich. »Gerade in einer Versorgung, bei der kurzfristige Änderungen am Behandlungstag erforderlich sein können, ist die räumliche und organisatorische Nähe kein bloßer Komfortfaktor.«
Bundesweit gebe es nur noch rund 250 hoch spezialisierte Apotheken, die diese Versorgung sicherstellen würden. »Diese Betriebe verfügen über Reinraumlabore, aufwendige Produktionsstrukturen und besonders qualifiziertes Personal«, so Kammer und Verband. »Solche Strukturen können nicht abhängig vom Ausgang einer Ausschreibung für zwei oder vier Jahre stillgelegt und anschließend wieder ohne Weiteres hochgefahren werden.« Würde eine Apotheke wesentliche Versorgungsaufträge verlieren, bestünde das Risiko, dass Produktionskapazitäten und Fachpersonal »dauerhaft« aus der Versorgung verschwinden könnten.
Laut LAKT und ThAV hätte der Verlust dieser Strukturen Auswirkungen über die onkologische Versorgung hinaus. Denn diese Apotheken stellen auch parenterale Schmerzlösungen für die Palliativversorgung sowie Ernährungslösungen und Infusionen mit Antibiotika und Virostatika her.
»Es geht bei dieser Entscheidung nicht allein um die wirtschaftlichen Interessen einzelner Apotheken. Es geht um die Frage, wie eine hoch spezialisierte, zeitkritische und regional funktionierende Versorgungsstruktur für schwer kranke Menschen dauerhaft gesichert werden kann«, so Verband und Kammer.
Auch onkologische Praxen müssten mit einem höheren Aufwand rechnen, da sie mit mehreren verschiedenen Lieferapotheken zusammenarbeiten müssten. »Damit vervielfachten sich Ansprechpartner, Bestell- und Abstimmungsprozesse sowie Lieferwege«, so die Unterzeichner des Schreibens. Dadurch seien zusätzliche Schnittstellen und damit zusätzliche potenzielle Fehlerquellen entstanden.
Laut LAK und ThAV würde die Wiedereinführung außerdem einen strukturzerstörenden Preiswettbewerb um hochspezialisierte Versorgungsstrukturen auslösen. Die Gesundheitsministerkonferenz habe 2016 ausdrücklich vor den strukturellen Folgen solcher Exklusivverträge gewarnt. In einem ohne Gegenstimme gefassten Beschluss wurde fest, dass Exklusivverträge zwar kurzfristig Einsparungen bewirken könnten, zugleich aber eine »Zerschlagung bestehender Versorgungsstrukturen« zu befürchten sei.
Tatsächlich zählen Zytoverträge auch zu den Empfehlungen der »Finanzkommission Gesundheit«. Demnach ließen sich damit bis zu 200 Millionen Euro einsparen. Anfang des Jahres hatte die Kommission 66 Empfehlungen vorgestellt, um Einsparungen bei der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zu erreichen.
Die Kammer und der Verband stellen dies jedoch infrage. Mit dem Schiedsspruch zur Hilfstaxe vom 9. September 2026 wurden die Abrechnungspreise für zahlreiche in der Onkologie eingesetzte Arzneimittel deutlich abgesenkt. Laut Berechnungen des Verbands der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) führen die neuen Preise seit dem 1. Oktober 2026 zu einer Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen von mehr als 160 Millionen Euro jährlich. Weitere Einsparungen in Höhe von mindestens 36 Millionen Euro ergeben sich zudem aus den gemeinsamen Rabattverträgen.
Am 7. Oktober soll es eine Anhörung zu den Änderungen im Bundestag geben. Anschließend soll die Notfallreform in zweiter und dritter Lesung im Plenum beschlossen werden. Der Bundesrat könnte sich nach den derzeitigen Plänen am 16. Oktober mit dem Vorhaben befassen. »Damit besteht nur ein äußerst begrenzter Zeitraum, um eine Regelung zu bewerten, die tief in bestehende onkologische Versorgungsstrukturen eingreifen kann«, warnen Verband und Kammer.