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Zi-Analyse
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Drei Millionen Versicherte von Engpässen betroffen 

Aktuell sind mehr als drei Millionen gesetzlich Versicherte von Arzneimittelengpässen betroffen. Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz sollte eigentlich gegensteuern, blieb aber nach Einschätzung des Zentralinstituts kassenärztliche Versorgung (Zi) weitgehend wirkungslos. 
AutorKontaktPZ
Datum 27.12.2024  13:00 Uhr

Angespannte Versorgungslage 

»Für einige Lieferengpässe stehen ausreichend Alternativen zur Verfügung. Andere hingegen verschlechtern die Versorgungslage der betroffenen Versicherten und führen zu hohen Arbeitsaufwänden in Arztpraxen, etwa durch intensive Beratung beziehungsweise Umstellung der Therapie. Auch bei einer Gruppe von Diabetesmedikamenten, den GLP-1-Rezeptoragonisten, bleibt die Versorgungslage hoch angespannt«, so der Zi-Vorsitzende. 

Neben dem Einsatz bei Typ-2-Diabetes würden diese Wirkstoffe auch mit bemerkenswerten Marketing-Budgets als Mittel zur Gewichtsreduzierung beworben. »Das Ergebnis ist, dass die Produktionskapazitäten den enormen Bedarf nicht decken können. Wenn dadurch die auf einen GLP-1-Rezeptoragonisten eingestellten Diabetikerinnen und Diabetiker nicht versorgt werden können, entsteht in den Arztpraxen ein erhöhter Beratungsbedarf zum Therapiemanagement«, klagte  von Stillfried. Bei einem Wechsel zum momentan einzig lieferbaren Wirkstoff Tirzepatid stiegen die Therapiekosten mindestens auf das Doppelte der früheren Therapien an.

»Viele Lieferengpässe, etwa bei einzelnen Antibiotika oder Asthmasprays mit dem Wirkstoff Salbutamol, dauern monatelang an – ohne, dass die Politik interveniert. Trotz zahlreicher finanzieller Anreize des Gesetzgebers bleibt das Strukturproblem ungelöst: Die zu geringe Anzahl der Wirkstoffhersteller. Insofern war das Gesetz lediglich ein kleines Pflaster auf einige der Versorgungslücken. Insgesamt scheint der öffentlich sichtbare Nutzen der gesetzlichen Maßnahme aber eher gering«, sagte von Stillfried. Wie hoch die Kosten des Gesetzes ausfallen, könnten dagegen nur die gesetzlichen Krankenkassen beurteilen.

 

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