Pharmazeutische Zeitung online
Apothekenpersonal

Dos and Don'ts bei der Arbeitsvertragsgestaltung

Tarifbindung oder nicht, Regelungen bezüglich Urlaub, Probezeit: Arbeitgeber sollten bei der Gestaltung der Arbeitsverträge große Sorgfalt walten lassen. Wo lauern die Fallen? Was gilt es zu beachten? Antworten gab es beim PZ-Management-Kongress.
Ev Tebroke
28.03.2023  11:00 Uhr

Besondere Sorgfalt beim Thema Urlaub

Wichtigster Punkt, auf den besonders Obacht gelegt werden soll, ist laut Herbst die Regelung zum Urlaub. »Hier spielt die Musik«, sagte sie. Sie empfiehlt, dem Thema mindestens eine DIN-A4-Seite des Vertrags zu widmen. Denn dabei könne viel schieflaufen, so die Expertin. So sei es etwa äußerst ratsam, schriftlich im Vertrag eine Klausel zur berechtigten Urlaubszeitkürzung bei Elternzeit aufzunehmen. Ansonsten müssten bei Kündigung nicht genommene Urlaubstage abgegolten werden.

Grundsätzlich hat jeder Vollzeit-Arbeitnehmer ein Recht auf 24 Tage Urlaub im Jahr. Nur wenn mehr Urlaubstage gewährt werden sollen, muss dies im Vertrag geregelt sein. Jeder Arbeitnehmer muss zudem schriftlich darauf hingewiesen werden, dass der Jahresurlaub ab einem gewissen Datum verfällt. Denn es gibt keinen automatischen Urlaubsverfall, sodass beispielsweise Arbeitnehmer, die jahrelang Urlaub angespart haben, alle nicht genommenen Urlaubstage bei Kündigung abgegolten bekommen müssten. Und dies dann zu den aktuell geltenden Gehaltshöhen. Die Abgeltungsregeln greifen jedoch nur für den Mindesturlaub von 24 Tagen. Alle zusätzlich gewährten Urlaubstage müssten nicht vergolten werden. Wichtig ist es laut Herbst zudem, auch Minijobber und geringfügig Beschäftigte über verfallende Urlaubsansprüche zu informieren.  »Wenn Sie das bislang versäumt haben, holen Sie es schleunigst nach«, riet sie.

Eine weitere Vertragsfalle birgt für Herbst noch das Weisungsrecht des Arbeitgebers. Klauseln zur Fixierung eines genauen Arbeitszeitplans oder zu Überstunden geschweige denn Festlegungen auf einzelne Arbeitseinsatzorte sollten tunlichst  vermieden werden. Denn wenn beispielsweise im Vertrag stehe, dass der Arbeitnehmer nur in Apotheke x eingesetzt wird, kann er später nicht etwa in der Filialapotheke eingeteilt werden. 

 

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa