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Schadenersatz

DocMorris fordert 15 Millionen Euro von der AK Nordrhein

Heute treffen DocMorris und die Apothekerkammer Nordrhein erneut vor Gericht aufeinander. Die Versandapotheke aus den Niederlanden fordert mehr als 15 Millionen Euro Schadenersatz von der Kammer – weil die Kammer juristisch erreicht hatte, dass DocMorris vor dem EuGH-Urteil im Oktober 2016 keine Rabatte auf Rx-Arzneimittel gewähren durfte.
PZ/dpa
22.02.2019  10:40 Uhr

Das Düsseldorfer Landgericht verhandelt an diesem Freitag (13.30 Uhr) eine Klage von DocMorris gegen die Apothekerkammer Nordrhein.  Ein Urteil wird nicht erwartet, dies könnte frühestens im Frühjahr folgen. Die Apothekerkammer hält die Schadenersatz-Forderung in Höhe von 15 Millionen Euro für unbegründet.

Hintergrund hierfür ist der jahrelange Streit, ob DocMorris verschreibungspflichtige Medikamente mit Rabatt an deutsche Kunden liefern darf. 2012 musste DocMorris diese Geschäftspraxis auf Betreiben der Apothekerkammer vorerst einstellen, weil es gegen die Preisbindung verstoßen habe. Erst nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof 2016 pro Versandhandel setzte DocMorris wieder dieses Geschäftsmodell fort. Für den Zeitraum 2012 bis 2015 fordert das Unternehmen von der Apothekerkammer nun Schadenersatz, weil diese die Geschäfte durch juristische Interventionen verhindert habe.

Der Firmensitz von DocMorris ist in den Niederlanden, direkt an der Grenze unweit von Aachen. Die Zufahrtsstraße kommt von Deutschland aus. Grund für die Lage: DocMorris, Tochter des schweizerischen Konzerns Zur Rose, ist eine Kapitalgesellschaft. Damit darf sie hierzulande keine Apotheken betreiben, dies dürfen nur Apotheker als eingetragene Kaufleute. In den Niederlanden ist dies aber erlaubt.

Die Apothekerkammer Nordrhein hat seit 2012 mindestens ein Dutzend Gerichtsverfahren gegen DocMorris geführt. Wegen der Nähe des Firmensitzes des Konkurrenten sieht sie ihre Mitglieder besonders betroffen.

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