Doc Morris streicht Rx-Boni für E-Rezept-Kunden |
Jennifer Evans |
17.08.2020 16:07 Uhr |
Mit der Einführung des E-Rezepts erwartet Doc Morris einen Anteil am Rx-Markt von 10 Prozent. Trotzdem will das Unternehmen auf Boni verzichten. / Foto: DocMorris
In Zukunft sollen Doc Morris-Kunden keine Belohnung dafür erhalten, wenn sie ein E-Rezept für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel einreichen. Das bestätigte ein Sprecher des niederländischen Unternehmens auf Anfrage der PZ. »Die Versandapotheke Doc Morris beabsichtigt, als Verkäufer auf dem zukünftigen Marktplatz und bei den verschiedenen eRx-Kooperationen bei elektronischen Rezepten keinen Bonus auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zu geben.« Die neue Plattform des Doc Morris Mutterkonzerns, die Schweizer Zur Rose-Gruppe, will nach eigenen Angaben mehr als ein Marktplatz für Arzneimittel sein. Dort sollen sich verschiedene Akteure aus der Gesundheitsbranche vernetzen und digitale Angebote wie Medikationsmanagement, Telemedizin und E-Rezept-Lösungen bereitstellen. Auch Versicherer, Hersteller und Apps sollen einbezogen sein, um den Kunden alles so bequem wie möglich zu gestalten.
Zwar hatte Doc-Morris-Chef Olaf Heinrich im Interview mit dem »Handelsblatt« bereits im Februar angekündigt, auf dem eigenen Marktplatz auf Boni verzichten zu wollen. Von einer »partnerschaftlichen Zusammenarbeit« mit den stationären Apotheken hatte er gesprochen. Auch weil man diesbezüglich in der Vergangenheit Fehler gemacht habe, hieß es. Nach Vorstellung des Unternehmens sollen Kunden sich künftig über die neue Plattform ihre Medikamente bestellen und dann bei einer Apotheke vor Ort abholen beziehungsweise per Botendienst liefern lassen können.
Wie aktuelle Werbeanzeigen belegen, macht der Versender mit seiner Ankündigung nun Ernst und praktiziert
damit einen Richtungswechsel. Bei Doc Morris gibt es Boni seit mehr als zehn Jahren. Und immer wieder hatten die Rabatte Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen gegeben. Bis schließlich im Jahr 2016 der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hatte, dass ausländische Versender sich nicht an die deutschen Preisvorschriften für Rx-Arzneimittel halten müssen, wenn sie Kunden in Deutschland beliefern. Weil aber inländischen Apotheken Rabatte weiterhin verboten sind, herrscht seitdem ein Ungleichgewicht im Apothekenmarkt.
Eigentlich sollte das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) diese Schieflage korrigieren und zumindest wieder Gleichpreisigkeit für Medikamente zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herstellen. Doch der Gesetzentwurf ist ins Stocken geraten, weil das Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch eine Einschätzung EU-Kommission abwarten will, ob das Vorhaben europarechtskonform ist. Bislang ist über die Gespräche zwischen Berlin und Brüssel wenig durchgesickert. Am 11. September 2020 soll das VOASG nun in erster Lesung in Bundestag beraten werden.
Im selben Interview hatte Heinrich betont, dass es bei Doc Morris weiterhin Rabatte für Papierrezepte geben wird. Diese Belohnung des analogen Wegs hatte für Verwunderung gesorgt. Denn immerhin gilt das Unternehmen als Vorreiter der Digitalisierung und erwartet speziell beim Umsatz mit dem E-Rezepts ein Millionengeschäft.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.