Digital-Gesetze stellen wichtige Weichen für AOK und Ersatzkassen |
Melanie Höhn |
29.08.2023 17:55 Uhr |
Für die Versicherten ist es laut AOK-Bundesverband von Vorteil, dass die EPA künftig auch den Zugriff auf das E-Rezept ermöglichen soll. / Foto: Imago Images/Cord
»Nach Jahren der Stagnation und des Durchwurschtelns« können sowohl das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung (DigiG) als auch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) laut Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, »deutliche Fortschritte bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens bringen«, sagte sie im Vorfeld des morgigen Kabinettsbeschlusses.
»Mit der Einführung der Opt-out-EPA schafft das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens die Voraussetzungen dafür, dass die elektronische Patientenakte zur Massenanwendung wird. Sie kann sich endlich zu einer relevanten Plattform für den besseren Austausch von Gesundheitsdaten zwischen den Leistungserbringern entwickeln«, so Reimann. Für die Versicherten sei es von Vorteil, dass die EPA künftig auch den Zugriff auf das E-Rezept ermöglichen soll. »Auch durch die Speicherung der elektronischen Patientenkurzakte und des Medikationsplans in der EPA wird der Ausbau zur zentralen Plattform weiter vorangetrieben. Es wäre konsequent, diesen Ansatz auch noch auf die Notfalldaten auszuweiten. An diesem Punkt sollte der Gesetzgeber noch einmal nachbessern«, sagte sie.
Das GDNG eröffnet zudem laut Reimann neue Perspektiven für eine bessere und systematischere Auswertung der vorhandenen Gesundheitsdaten zum Nutzen der Versicherten und Patienten. »Wir begrüßen vor allem, dass das GDNG die Möglichkeiten der Kranken- und Pflegekassen zum Versorgungsmanagement auf Basis der vorliegenden Versichertendaten erweitert. Das ermöglicht die gezielte Information und Beratung der Versicherten über Versorgungs- oder Präventionsangebote und schafft damit einen echten Mehrwert für die Versicherten«, erklärte sie.
So könnten künftig Daten aus verschiedenen Sektoren und von verschiedenen Leistungserbringern zusammengeführt und gemeinsam ausgewertet werden – »zum Beispiel zur gleichzeitigen Verordnung von Arzneimitteln, bei denen gefährliche Wechselwirkungen und damit akute Gesundheitsrisiken für die Versicherten drohen können«, so Reimann. Das Gesetz solle den Kassen in solchen Fällen die Möglichkeit einräumen, nicht nur die Versicherten, sondern auch deren behandelnde Ärztinnen und Ärzte in Praxis und Klinik direkt anzusprechen und zeitnah über die erkannten Risiken zu informieren.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.