Die Situation bleibt herausfordernd |
Denn Launhardt ist klar, dass die Agentur perspektivisch Apothekenkunden verlieren wird, da einige Offizinen mit wenigen Versorgungsbereichen demnächst womöglich auf eine Präqualifizierung verzichten. Ob am Ende 1000 oder 5000 Apotheken dabei bleiben, hängt von den künftigen Vorgaben zur Apothekenüblichkeit ab. Sorgen ums Geschäft macht Launhardt sich aber nicht. Die Agentur sei »breit aufgestellt« und präqualifiziere fast alle Leistungserbringergruppen. Im gesamten Hilfsmittelmarkt umfasse das demnach mehr als 45.000 Unternehmen. Vor allem in den sogenannten Begehungen in anderen Betrieben sieht Launhardt noch viel Potenzial.
In seinen Augen punktet die Agentur für Präqualifizierung bei ihren Kunden unter anderem deshalb, weil die Abwicklung in einem »komplett digitalen Kreislauf« möglich ist, es immer einen persönlichen Ansprechpartner während des Verfahrens gibt, die Antragsbearbeitung verhältnismäßig schnell abläuft und die Preise attraktiv sind. »Alles in allem haben wir aus meiner Sicht ein sehr attraktives Gesamtpaket für Apotheken und weitere Leistungserbringer«, resümierte er.
Launhardt zufolge ist zudem schon bekannt, dass in der nächsten Fortschreibung des GKV-Spitzenverbands eine Änderung der Produktgruppe 30 für Hilfsmittel zum Glukosemanagement zu erwarten ist. »Wir vermuten, dass die 16. Fortschreibung zum Frühjahr 2024 veröffentlicht wird«, sagte er.
Sein Fazit: Derzeit empfehle es sich, den aktuellen Präqualifizierungsvorgaben bezüglich anstehender Erst- und Re-Präqualifizierungen, Audits sowie Änderungsanträgen in gewohnter Form nachzukommen – bis der GKV-Spitzenverband und der DAV auf einen Nenner gekommen sind. »Erst dann tritt das Gesetz bezüglich der Präqualifizierung final in Kraft«, hebt der Agentur-Chef hervor. Die Apotheken wird das Thema zwangsläufig noch eine Weile begleiten.
Zur Erinnerung: Seit Mai 2019 sind im üblichen fünfjährigen Gültigkeitszeitraum einer Präqualifizierung zwei Überwachungen vorgesehen, die in regelmäßigen Abständen stattfinden. Bei einer Laufzeit von 60 Monaten kommt auf die Apotheken also nach rund 20 Monaten eine Überwachung zu und eine zweite dann nach etwa 40 Monaten. Seit 2017 müssen die Anforderungsnachweise den jeweils aktuellen Kriterien des GKV-Spitzenverbands entsprechen. Einmal qualifiziert, bedeutet also nicht mehr automatisch für immer qualifiziert.
Im vergangenen Jahr lag der Gesamtumsatz für Hilfsmittel hierzulande bei circa 9,8 Milliarden Euro. Die deutschen Apotheken haben im Jahr 2022 mit Hilfs- und Verbandmitteln 660 Millionen Euro brutto umgesetzt. Das geht aus Zahlen der ABDA hervor. Bei den GKV-Leistungsausgaben macht der Sektor der Heil- und Hilfsmittel laut Verband der Ersatzkassen (vdek) mit rund 21,3 Milliarden Euro einen Anteil von 7,4 Prozent aus.