Die PDL von den pDL überzeugen |
Daniela Hüttemann |
16.07.2025 18:00 Uhr |
Und wenn die Pflegedienstleitung argumentiert, man wolle das mit der Medikation ungern aus der Hand geben? Dann könne man Schulungen für die Pflegekräfte anbieten, damit sie wissen, wie die Medikamente wirken und sie optimal angewendet werden, welche Nebenwirkungen sie auslösen können und wie man sie vermeiden kann – da könne es einige Aha-Effekte geben.
»Gerade Stürze will man unbedingt vermeiden – dann muss der Bewohner womöglich ins Krankenhaus und es fehlt dem Heim für diese Zeit das Geld«, berichtete die Referentin. »Zudem kommt der Patient meist in schlechterem, also pflegebedürftigerem Zustand zurück. Besprechen Sie den Fall mit der Bezugspflegekraft – genau das ist patientenzentriert und eben keine Standardversorgung.«
Eine weitere Angst könne sein, die Pflegekraft solle nun beim Arzt durchsetzen, was die Apothekerin sich überlegt hat. Auch das kann man entkräften, denn wie bei Medikationsanalysen in der Apotheke ist es auch bei Heimpatienten Aufgabe der durchführenden Apothekerin, etwaige ABP mit dem verordnenden Arzt zu klären. Der Kurzbericht über die Ergebnisse einer Medikationsanalyse an den Arzt sollte dann auch das Pflegeheim erhalten.
Es empfiehlt sich, zumindest die hauptverordnenden Ärzte vor Beginn der Einführungen der pDL zu informieren und den bevorzugten Kommunikationsweg zu erfragen, riet Richling. Verbesserungsvorschläge könne man im Konjunktiv präsentieren und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. »Auch hier gilt: Stellen Sie den Patienten in den Mittelpunkt und zeigen Sie ein breites pharmazeutisches Kreuz.«
Richling erinnerte an die Ergebnisse des ARMIN-Projekts. Hier konnte gezeigt werden, dass eine gemeinsame Betreuung durch Apotheke und Arztpraxis sogar die Mortalität senkt oder wie Richling sagt: »Wir wirken besser als jedes Medikament und verlängern Leben. Das haben auch die Krankenkassen erkannt. Deshalb gibt es diese Leistung und die Krankenkassen bezahlen sie.«
Einmal überzeugt möchte die Heimleitung vielleicht, dass die Apotheke direkt für alle Bewohner Medikationsanalysen anbietet – oder gar den ganzen Pflegeheimverbund, auch wenn nicht alle Heime von einer Apotheke versorgt werden.
Richling rät hier zu einem schrittweisen Vorgehen: Man sollte mit einem Heim anfangen und dort am einfachsten mit den Neueinzügen. Dann könne man direkt auch alle erforderlichen Unterschriften einholen (siehe Kasten). Ebenfalls anbieten würden sich Heimbewohner nach Krankenhausaufenthalt. Zudem ist es hilfreich, wenn ein guter Kontakt zu den Pflegekräften besteht, die mit geschultem Blick sagen können, welcher Bewohner besonders profitieren könnte.
Auch für Heimbewohner gilt, dass es für die Durchführung von pDL einer schriftlichen Vereinbarung bedarf, mit dem Patienten selbst oder gegebenenfalls einem bevollmächtigen Angehörigen. Das Heim kann die entsprechenden Dokumente am besten gleich bei Einzug eines Bewohners mitunterschreiben lassen. Auf jeden Fall braucht es auch eine Schweigepflichtentbindung zwischen Apotheke und Pflegeheim sowie Apotheke und behandelnden Ärzten, die aber in der Regel ohnehin für die Belieferung getroffen wird. Eine durchgeführte pDL kann die Pflege quittieren.
Und so kann man sich langsam vorarbeiten, auch mit Hilfe der eigenen Software, die Patienten mit mindestens fünf systemischen Medikamenten in Dauermedikation anzeigt. »Es ist übrigens auch ein gutes Ergebnis, wenn man nichts findet«, betonte Richling. Dann meldet man, dass alles geprüft wurde und ok ist und kann die erbrachte Leistung wie gewohnt abrechnen.
Hat sich eine Routine etabliert, können weitere Heime, die man versorgt, hinzukommen. Ein No-Go ist aus Richlings Sicht, pDL für Heime anzubieten, die man nicht selbst medikamentös versorgt. Aber vielleicht spornt es die versorgende Apotheke an, nachzuziehen.