Die neuen Preise |
Herstellung von Rezepturen: Ab 1. Januar 2019 gelten neue Preise für Stoffe und Gefäße. Foto: PZ/Alois Mueller
Die neuen Preise der Anlage 1 und 2 in der Hilfstaxe stehen fest. Krankenkassen und Apotheker haben sich auf eine entsprechende Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen geeinigt. Eine Anpassung der Preislisten für Stoffe und Gefäße war dringend nötig gewesen, da die derzeitigen Preise mit Stand 2009 nicht mehr marktgerecht waren.
Zurzeit läuft die entsprechende Aktualisierung in der Apothekensoftware, damit die neuen Preise rechtzeitig zu Jahresbeginn dort abgebildet sind. Aufgrund des knappen Zeitraums von der finalen Zustimmung der DAV-Mitgliederversammlung (12. Dezember) bis zum Inkrafttreten wird es aber bis zum 1. Januar 2019 noch kein Druckwerk der Regelungen geben. Dieses soll dann voraussichtlich im Februar vorliegen. Die ab Jahresbeginn gültigen Preise stehen daher ab sofort hier exklusiv als PDF zum Download bereit.
• Download Hilfstaxe, Anlage 1 (PDF)
• Download Hilfstaxe, Anlage 2 (PDF)