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Bundesrat

Die Importquote bleibt

Chance vertan: In der heutigen Plenarsitzung stimmte der Bundesrat dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) zu. Einen Antrag des Gesundheitsausschusses der Länderkammer, den Vermittlungsausschuss anzurufen, lehnten die Abgeordneten ab. Somit bleibt die Importquote in geänderter Form bestehen.
Christina Müller
28.06.2019  12:44 Uhr

»Wir können uns keine unseriösen Schnellschüsse leisten«, appellierte die Brandenburgische Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij (Linke) vor der Abstimmung an das Plenum. »Lassen Sie uns das GSAV im Interesse der Menschen und orientiert an der Praxis auf gesunde Füße stellen.« Gemeinsam mit ihrer Amts- und Parteikollegin Heike Werner aus Thüringen hatte sie sich dafür stark gemacht, die Importförderklausel nicht wie geplant in geänderter Form zu erhalten, sondern »im Sinne der Arzneimittel- und Patientensicherheit« komplett zu streichen. Der Empfehlung des Gesundheitsausschusses im Bundesrat, den Vermittlungsausschuss anzurufen und das GSAV überarbeiten zu lassen, schmetterten die Abgeordneten im Plenum jedoch mehrheitlich ab.

Der Beschluss der Länderkammer »ist aus Patientensicht zutiefst zu bedauern«, kommentierte Sylvia Gabelmann, Sprecherin für Arzneimittelpolitik der Linksfraktion im Bundestag. Die Linke hatte zuvor unter ihrer Federführung auch im Bundestag einen Antrag zur Abschaffung der Importförderklausel eingebracht, der aber von Union, SPD und FDP gemeinsam abgelehnt wurde. »Auffällig im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens war, dass das Bundesgesundheitsministerium die Streichung der Importförderung zunächst im Referentenentwurf vorsah, aber dann wieder entfernte, nachdem der Chef des größten Arznei-Importunternehmens mit Wirtschaftsminister Altmaier telefoniert hat«, so Gabelmann. »Offenbar haben bei dieser Bundesregierung und bei der Mehrheit der Bundesländer wirtschaftliche Interessen Vorrang vor der Patientensicherheit. Das ist nicht hinnehmbar.«

Mit der Zustimmung des Bundesrats zum GSAV fällt die Quote nun zwar für Biologika und parenteral zu verabreichende Zytostatika, für alle anderen Arzneimittel ist jedoch künftig eine gestaffelte Regelung vorgesehen. Kostet das Arzneimittel weniger als 100 Euro, muss der Import 15 Prozent günstiger sein. Bei einem Abgabepreis zwischen 100 und 300 Euro sind es demnach 15 Euro und bei Medikamenten, die teurer sind als 300 Euro, ist eine Differenz von 5 Prozent gefordert. Laut Gesetz soll der Nutzen der Importförderklausel in zwei Jahren noch einmal überprüft werden. In ihrer Rede vor den Abgeordneten meldete Karawanskij jedoch Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme an: »Mir ist nicht klar, welche neuen Erkenntnisse man sich von dem Beobachtungszeitraum bis Ende 2021 erhofft«, sagte sie.

BMG: Kein Zusammenhang zwischen Importen und Arzneimittelskandalen

Thomas Steffen, Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), verteidigte die Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Er betonte die Notwendigkeit eines raschen Inkrafttretens des GSAV und widersprach den Bedenken der Länder. Zwischen der Importquote und den Vorfällen in der Vergangenheit, etwa dem sogenannten Lunapharm-Skandal, bestehe kein kausaler Zusammenhang. Mit Blick auf die Kritik an dem Vorhaben, spezielle Medikamente zur Behandlung von Patienten mit Hämophilie künftig über die Apotheken zu vertreiben, bot er an, dem Bundesrat sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Bericht zu den Erfahrungen der Hämophilie-Zentren vorzulegen. Aktuell beziehen diese Zentren die Arzneimittel direkt. Die Länderkammer befürchtet, dass die Neuregelung die Bindung zwischen den Einrichtungen und den Patienten schwächen könnte. Das unterstrich der Bundesrat noch einmal in einer begleitenden Entschließung zum GSAV.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Die Entschließung zum Thema Hämophilie geht an die Bundesregierung. Feste Fristen, wann diese sich mit dem Anliegen des Bundesrats befassen muss, sind jedoch nicht vorgeschrieben.

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