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Interview mit der Noventi-Spitze

»Die Genussscheine werden keine Fremdbestimmung ermöglichen«

Der Noventi-Konzern gibt Genussscheine aus. Für kommende Investitionen sollen mehr als 80 Millionen Euro eingesammelt werden. Auch »institutionelle«, externe Investoren sollen zeichnen dürfen. Werden diese Investoren Mitspracherechte im apothekereigenen Konzern bekommen? Ist langfristig ein Börsengang geplant? Im PZ-Interview äußern sich Konzernchef Hermann Sommer und Noventi-Finanzchef Victor J. Castro.
Benjamin Rohrer
09.03.2022  16:30 Uhr
»Die Genussscheine werden keine Fremdbestimmung ermöglichen«

Der Noventi-Konzern teilte in der vergangenen Woche mit, dass man Genussscheine mit einem Volumen von bis zu 80 Millionen Euro in mehreren Tranchen ausgeben werde. Die erste Tranche von Genussscheinen soll exklusiv für FSA-Mitglieder, also Apotheker, ausgegeben werden und einem Volumen von 40 Millionen Euro entsprechen. Zur Erinnerung: Die etwa 50-köpfige, mit Apothekerinnen und Apothekern besetzte Vertreterversammlung des FSA-Vereins wählt einen Vorstand, der wiederum alle Anteile an der Noventi Health SE hält – die Noventi Health SE ist quasi der Mutterkonzern aller Noventi-Subunternehmen.

Laut Noventi sollen die Besitzer der Genussscheine eine »attraktive Partizipationsmöglichkeit« erhalten. Wirft man einen Blick in die Ausschüttungsbedingungen, geht es um einen Zinssatz von 4 Prozent. Die Laufzeit ist auf zehn Jahre festgeschrieben. In weiteren Ausgabe-Tranchen sollen auch Noventi-Mitarbeiter und externe, institutionelle Investoren die Scheine erwerben dürfen. Was bedeutet das für die eigentlichen Inhaber der Noventi – die Apotheker? Die PZ hat bei Konzernchef Hermann Sommer und Noventi-Finanzchef Victor J. Castro nachgehakt.

PZ: Warum haben Sie sich für die Ausgabe von Genussscheinen entschieden?

Castro: Wir waren stark im Austausch mit unterschiedlichen Partnern und haben die beste Lösung für unsere Eigentümer und für Noventi gesucht. Mit der Ausgabe der Genussscheine haben wir diese gefunden. Beteiligung am Erfolg wird nun endlich ermöglicht. Daneben keine Fremdbestimmung. Darüber hinaus ist der Effekt, das Kapital aus den gezeichneten Genussscheinen als Eigenkapital bilanzieren zu können, gegenüber anderen Beteiligungsformen positiv zu werten.

Dürften Versandhandelskonzerne investieren?

PZ: Externe Investoren sollen Ihren Vorgaben zufolge ja aus dem Gesundheitswesen kommen. Gibt es dabei eine »moralische« Grenze? Könnte zum Beispiel ein Versandhandelskonzern – gegen die Sie ja eine große Marketing-Kampagne gefahren haben – auch zeichnen?

Sommer: Branchennahe institutionelle Investoren sind Partner, die sich ähnlich wie Noventi dem Thema Gesundheit der Menschen widmen und hauptsächlich einen Bezug zum Gesundheitswesen haben. Hierunter zählen z.B. auch Apothekerversorgungswerke oder Apothekerverbände. Wir haben uns bewusst für diesen bestimmten Kreis an Investoren entschieden, die der Noventi, unserer Vision und unserem Ziel, des Erhalts und des Ausbaus der hybriden flächendeckenden Gesundheitsversorgung Deutschlands, sehr nahe sind.

PZ: In der vergangenen Woche teilte Ihr Konzern mit, dass Besitzer der Genussscheine in den nächsten Tranchen keine „direkten Mitsprachenrechte“ erhielten? Das klingt so, also ob es zumindest indirekte Mitbestimmungsmöglichkeiten geben könnte…

Castro: Auch mit Genussscheinen bleibt Noventi apothekereigen, sprich der FSA e. V. bleibt alleiniger Aktionär. Das hat für uns eine sehr hohe Bedeutung. Die Inhaber von Genussscheinen profitieren vom Erfolg von Noventi, bekommen aber weder direkte noch indirekte Mitspracherechte.

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