Die »Freie Apothekerschaft« zieht vor Gericht |
Lukas Brockfeld |
23.04.2024 14:38 Uhr |
Mit dem Verfahren wurde Dr. Fiete Kalscheuer beauftragt. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht betonte, dass es nicht darum gehe, eine bestimmte Summe einzuklagen. »Es geht um die Feststellung, dass das Recht der Kläger auf Anpassung des Fixhonorars an die tatsächliche Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung verletzt ist.« Eine allgemeine Leistungsklage auf Zahlung einer bestimmten centgenauen Summe sei wegen des Grundsatzes der Gewaltenteilung nicht in Frage gekommen, da die konkrete Höhe des Fixhonorars eine politische Abwägungssache sei.
Die Klage richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland und wird in erster Instanz vom Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Das Gericht müsse laut Kalscheuer feststellen, ob es ein subjektives Recht auf eine Anpassung des Honorars gäbe und ob dieses bisher durch die Bundesregierung verletzt wurde.
Im Jahr 2003 sei das Fixhonorar von der Bundesregierung auf 8,10 Euro festgesetzt worden. In der Gesetzesbegründung sei eine periodische Überprüfung alle zwei Jahre vorgeschrieben worden, um das Honorar regelmäßig an die Inflation anzupassen. Für die Überprüfung ist das Wirtschaftsministerium zuständig. Bisher wurde das Fixhonorar allerdings nur einmal auf 8,35 Euro erhöht. »Es ist also seit 20 Jahren nicht zu einer vernünftigen Überprüfung oder einer Anpassung des Honorars gekommen«, betonte der Rechtsanwalt. Dabei mache das Fixhonorar einen Großteil der Einnahmen der Apotheken aus.
Der Jurist rechnete vor, dass das Fixhonorar aufgrund der Inflation seit 2003 inzwischen bei 11,78 Euro liegen müsse. Bedenkt man, dass den Apotheken in den vergangenen Jahren diverse Beratungsaufgaben übertragen wurden, müsse das Honorar sogar bei 14,14 Euro liegen.
Dr. Kalscheuer denkt, dass die Klage gute Aussichten auf Erfolg hat. Er rechnet jedoch auch mit einem langen Rechtsstreit. Die mündliche Verhandlung am Verwaltungsgericht dürfte erst in zwei bis drei Jahren stattfinden. Sollte die Klage sogar bis vor das Bundesverwaltungsgericht oder gar das Verfassungsgericht gehen, sei eine finale Entscheidung sogar erst in zehn Jahren denkbar.
Neben der erwartbaren langen Verfahrensdauer könnte auch ein Gutachten aus dem Jahr 2017 für Probleme sorgen. Die Unternehmensberatung 2hm kam seinerzeit zu dem Schluss, dass das Fixum sogar zu hoch sei. Die Apothekerseite muss also damit rechnen, dass dieses Gutachten im Prozess wieder hervorgeholt wird. Dem entgegensetzen will die »Freie Apothekerschaft« ein eigenes Gutachten, das vom Ökonomen Andreas Kaapke erstellt wurde.