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Anpassung des Fixhonorars

Die »Freie Apothekerschaft« zieht vor Gericht 

Der »Freie Apothekerschaft e.V.« verklagt die Bundesrepublik Deutschland, um eine Anpassung des Fixhonorars an die Kostenentwicklung der Apotheken zu erzwingen. Am Dienstag erläuterte der Verein die Klage und stellte alle Beteiligten auf ein langes Verfahren ein. 
Lukas Brockfeld
23.04.2024  14:38 Uhr
Die »Freie Apothekerschaft« zieht vor Gericht 

Daniela Hänel ist Vorsitzende der »Freien Apothekerschaft« und machte auf einer Pressekonferenz am Dienstagvormittag noch einmal auf die schwierige Situation der Offizinen aufmerksam. In den vergangenen Monaten habe man Vieles versucht. So seien beispielsweise Gespräche mit Politikern geführt, Briefe geschrieben, Proteste organisiert und die Apotheken vor Ort geschlossen worden.

»Da all diese Maßnahmen nicht erhört wurden und der amtierende Gesundheitsminister sich auf X und verbal gegen die Apotheken vor Ort äußert. Da er seine Apothekenreform allein und ohne Zusammenarbeit mit der Standesvertretung und pharmazeutischen Berufsverbänden umsetzen will, haben wir uns entschlossen, den Weg der Klage zu gehen«, erklärte Hänel. 

Da der Verein selbst nicht klagen kann, reichen vier Apothekerinnen und Apotheker stellvertretend eine Feststellungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. In dem Rechtsstreit, der mehrere Jahre dauern dürfte, werden sie von der »Freien Apothekerschaft« unterstützt. Das Ziel des Verfahrens ist eine Anpassung des Fixhonorars an die Kostenentwicklung der Apotheken.

Viele Aufgaben und wenig Wertschätzung

Yannick Detampel ist einer der vier klagenden Apotheker. Der 31-Jährige ist seit 2020 Inhaber der Holsten-Apotheke im schleswig-holsteinischen Schacht-Audorf. Gerade in der Corona-Zeit habe er gemerkt, dass die Politik von den Apotheken viel verlange, ohne dass das Engagement entsprechend wertgeschätzt werde. Die hohe Inflationsrate seit 2022 habe die Situation nochmals verschärft. Die Bundesregierung gebe zwar für viele Dinge Geld aus, habe dies aber offenbar nicht für die kritische Infrastruktur in Deutschland übrig. 

»Ich habe daher angefangen, in die Gesetzblätter zu gucken, was es für Möglichkeiten gibt. Eigentlich steht in der Arzneimittelpreisverordnung, dass sich das Bundesministerium für Wirtschaft dazu verpflichtet, die Vergütung der Apotheken regelmäßig zu überprüfen«, erzählte der junge Apotheker. Es sei leider offensichtlich, dass eine entsprechende Überprüfung nicht stattfinde. 

Detampel informierte sich daraufhin über die juristischen Optionen und kontaktierte mehrere Anwälte. Mit seiner Stammkanzlei »Brock Müller Ziegenbein« habe er einen passenden Partner gefunden. Da ein entsprechender Rechtsstreit aufwendig und teuer sei, habe man erstmal mit einem Kurzgutachten die juristischen Möglichkeiten ausgelotet.

»Es hätte einen zeitlichen und finanziellen Aufwand benötigt, den ich alleine nicht bewältigen könnte. Deshalb habe ich mich sehr gefreut, als die Freie Apothekerschaft auf mich zu kam, um mich zu unterstützen«, erzählte Detampel. Der Verein habe viel Zeit und Geld investiert, um die Klage nach vorne zu bringen. Der Apotheker ist sich sicher, dass man vor Gericht gute Erfolgsaussichten habe, »man muss halt nur das Durchhaltevermögen haben«. 

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