| Melanie Höhn |
| 19.11.2025 16:20 Uhr |
Die Politik scheint das Problem erkannt zu haben, denn im aktuellen Koalitionsvertrag von SPD, CDU und CSU sind einige vielversprechende Anmerkungen zum Thema zu finden. »Wir wollen einen Mutterschutz für Selbststständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte einführen«, heißt es darin. Dafür würden »zeitnah umlagefinanzierte und andere geeignet Finanzierungsmodelle« geprüft. Darüber hinaus wolle die Ampelkoalition gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft Konzepte für die Absicherung der betroffenen Betriebe schaffen und eine Aufklärungskampagne zum Mutterschutz umsetzen. Zudem will die Koalition bei Selbstständigen die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld flexibilisieren.
Georg Zwenke blickt hoffnungsvoll auf die Initiativen der Politik, bleibt jedoch skeptisch: »Ich weiß nicht, wie man das in der Apothekenwelt realisieren will. Möchte man dann eine Vertretungskraft im Mutterschutz zahlen?«, so der Apotheker. Es könne keine Pauschale sein, denn eine Vertretungskraft in Hamburg sei teurer als in ländlicheren Gebieten. »Allein mit dem Mutterschaftsgeld ist es nicht getan, denn es ist die Zeit in der Apotheke, die überbrückt werden muss wegen der Präsenzpflicht«, so Zwenke. Und es hänge von der Größe der Apotheke ab: »Bei einer großen Apotheke mit vielen Approbierten ist es möglich, dass die Inhaberin Mutterschutz nimmt. Aber der Punkt ist, es gibt eben sehr viel kleinere Apotheken.« Es bedürfe einer guten Planung und Vernetzung beim Eintritt in die Selbstständigkeit, wenn die Familiengründung noch anstehe.
Auch der Verband der Unternehmerinnen in Deutschland (VdU) kritisiert in einem Positionspapier die »erschwerte Vereinbarkeit von Familie und Unternehmertum«. Viele Gründerinnen würden erst mit Anfang 30 gründen, weshalb die Unternehmensgründung häufig mit der Familiengründung zusammenfalle. Gemeinsam mit dem Bundesverband der Freien Berufe (BFB) und dem Startup-Verband hat der VdU deshalb ein Bündnis geschlossen, um für bessere Rahmenbedingungen für selbstständige Frauen einzustehen.
Es bedarf einer »stärkeren Berücksichtigung von selbstständigen Gründerinnen beim Mutterschutz und in der Ausgestaltung und Berechnung des Elterngelds, um Anreize für eine höhere Gründungsbereitschaft unter Frauen zu schaffen«, heißt es in dem Papier.
Selbstständig erwerbstätige Frauen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die gesetzlichen Mutterschutzfristen oder die Zahlung von Mutterschutzgeld. Die Regelungen des Mutterschutzgesetz (MuSchG) finden auf sie keine Anwendung. Im Gegensatz dazu erhalten Angestellte sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld in Höhe von 100 Prozent des Nettoeinkommens.