| Melanie Höhn |
| 19.11.2025 16:20 Uhr |
Der Anspruch auf Mutterschutz hänge laut VdU für Selbstständige von ihrer Krankenversicherung ab: Als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung erhält eine schwangere Unternehmerin oder Selbstständige nur dann Mutterschaftsgeld, wenn sie einen Anspruch auf Krankengeld hat, das heißt, wenn eine entsprechende Krankentagegeldversicherung abgeschlossen wurde, die zusätzliche Kosten verursacht. Denn um das Krankentagegeld und somit auch Mutterschaftsgeld zu erhalten, müsse ein Zusatzbetrag von 0,6 Prozentpunkten gezahlt werden. Viele selbstständige Frauen würden sich daher bei Vertragsabschluss zunächst gegen diese Zusatzversicherung entscheiden.
Auch privat versicherte selbstständige Frauen erhalten normalerweise kein Mutterschaftsgeld und müssen anfallende Ausgaben während der Schwangerschaft und nach der Geburt aus eigener Kraft bewältigen, so der VdU. Auch hier müsse für die Auszahlung von Krankentagegeld ein Zusatzvertrag vorliegen. In diesem Fall werde das Krankentagegeld im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten nicht auf das Elterngeld angerechnet.
Der VdU kritisiert: »Selbstständige Frauen, die keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben und nicht über die notwendige Zusatzversicherung für Krankentagegeld verfügen, sind im Fall einer Schwangerschaft also einem ernstzunehmenden finanziellen Risiko ausgesetzt.« Solo-Selbstständige und Unternehmen, die nur aus einer oder wenigen Personen bestehen, seien besonders stark betroffen. Zudem heißt es: »Die weiterhin anfallende Arbeit kann nicht immer von anderen Mitarbeitenden miterledigt werden und häufig müssen für einen Ersatz entsprechende zusätzliche finanzielle Mittel aufgebracht werden. Zudem laufen häufig betriebsbedingte Kosten weiter, die auch ohne Einnahmen anfallen.«
Beim Thema Elterngeld fordert der VdU, die Arbeitsrealität von Selbstständigen in den Antrags- und Auszahlungsmodalitäten des Elterngelds besser zu berücksichtigen und eine Wahlmöglichkeit bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums im Rahmen des Elterngeldantrags zu berücksichtigen.
Für Georg Zwenke jedenfalls ist es nicht nachvollziehbar, wieso mittelständische Unternehmen beim Thema Familienplanung nicht unterstützt werden. »Wir sind auf die Selbstständigen angewiesen. Wir können nicht alle Arbeitnehmer werden«, sagte er. Diese Betriebe seien die Basis der Wirtschaftsordnung in Deutschland. »Für diese Basis tun wir in diesem Bereich zu wenig und das geht nicht.«