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Friedemann Schmidt

»Die eingeschlagene Richtung stimmt«

Der kürzlich von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken stößt bei der ABDA auf gemischte Gefühle. Die Apotheker sehen viele Chancen, doch die Gesetzesinitiative geht ihnen nicht weit genug.
Christina Müller
09.04.2019  16:28 Uhr

»Wir Apotheker begrüßen diesen Schritt, da die eingeschlagene Richtung stimmt«, kommentiert ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. »Das Gesetz bietet die Chance, die Versorgung der Menschen im Lande wirklich zu verbessern.« Dennoch gebe es erheblichen Korrektur- und Ergänzungsbedarf. »Bei der wasserdichten Umsetzung der Gleichpreisigkeit von rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist ordnungspolitisch noch einige Arbeit zu tun.«

Spahn plant, mit dem Gesetz das Verbot von Preisnachlässen auf verschreibungspflichtige Arzneimittel ins Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) zu schreiben, um die Festpreisbindung dem Einfluss der EU-Kommission zu entziehen. Bereits seit 2013 läuft ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren, weil die Kommission in den deutschen Preisregeln einen Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit innerhalb der EU sieht. Gleichzeitig soll Paragraf 78 Absatz 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz (AMG) aufgehoben werden. Diese Vorschrift unterwirft derzeit noch EU-Versandapotheken der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Seit Oktober 2016 kommt sie jedoch nicht mehr zur Anwendung. Damals hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Regelung den EU-Binnenmarkt behindert und nicht vereinbar ist mit europäischem Recht. Versender mit Sitz im EU-Ausland dürfen seither Rx-Boni gewähren. Mit der Änderung erkenne die Bundesrepublik Deutschland die Rechtsauffassung der Europäischen Kommission an und trage dem Urteil des EuGH Rechnung, heißt es in der Begründung zum Gesetz.

Ob Spahns Plan, den Weg über das Sozialrecht zu wählen und so die Bemühungen der Kommission ins Leere laufen zu lassen, europarechtlich Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Ein Nachteil für die Vor-Ort-Apotheken in Deutschland ergibt sich daraus aber unmittelbar: Privaten Krankenversicherern eröffnet die Streichung im AMG die Möglichkeit, weiterhin von Rx-Boni ausländischer Versandapotheken zu profitieren. Denn der Passus im Sozialrecht bezieht sich nur auf die Gesetzliche, nicht jedoch auf die Private Krankenversicherung.

Neben den ordnungspolitischen Unwägbarkeiten bleiben laut Schmidt auch bei der Ausgestaltung der zusätzlichen pharmazeutischen Dienstleistungen viele Fragen offen, die es im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zu beantworten gelte. »Vor allem fehlt eine zukunftsgerichtete Fortschreibung pharmazeutischer Leistungen. Eine sukzessive Anpassung der Leistungen an den wachsenden Versorgungsbedarf der Patienten und die steigenden Kosten der Apotheken für qualifiziertes Personal ist unerlässlich, um die flächendeckende Arzneimittelversorgung nachhaltig zu sichern.«

Für die Vergütung zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen sind im Entwurf des Apotheken-Stärkungsgesetzes 150 Millionen Euro vorgesehen. In Spahns Eckpunktepapier von Anfang März waren noch 105 Millionen Euro angesetzt. Die Ausgestaltung dieser Dienstleistungen sollen die ABDA und der GKV-Spitzenverband untereinander aushandeln. »Die zusätzlichen Dienstleistungen sollen über die bereits jetzt verpflichtend zu erbringenden Beratungsleistungen hinausgehen und insbesondere eine gezielte Unterstützung der Apotheken vor Ort ermöglichen«, heißt es in der Begründung zum Gesetz. Insgesamt veranschlagt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein Honorarplus von rund 205 Millionen Euro für die Offizinen.

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