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Sonderzahlung

Die Botendienst-Pauschale kommt

Apotheker erhalten im Zuge der Coronavirus-Pandemie erstmals ein Honorar für den Botendienst. Jetzt wird auch die versprochene Einmalpauschale in Höhe von 250 Euro ausgeschüttet.
AutorKontaktStephanie Schersch
Datum 21.09.2020  08:58 Uhr

Botendienste sind in Pandemie-Zeiten so gefragt wie nie zuvor. Im April hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) daher eine Eilverordnung aufgesetzt, die Apothekern vorübergehend ein Honorar zusichert, wenn sie Arzneimittel an ihre Patienten ausliefern. 5 Euro pro Lieferung und Ort gibt es derzeit, befristet bis Ende September. Zudem ist eine Sonderzahlung als Anschubfinanzierung vorgesehen, um Schützausrüstung für die Boten zu beschaffen.

Lange war unklar, wann die Pauschale fließen wird. Jetzt hat der Nacht- und Notdienstfonds grünes Licht für die Ausschüttung der Mittel bekommen, wie der Fonds am Freitag bekannt gab. Demnach sollen in diesen Tagen insgesamt 18.965 Apotheken 250 Euro erhalten. Beantragt werden muss die Zahlung nicht, sie erfolgt automatisch bei Ende des Monats. 5 Euro gehen dabei als Abwicklungsgebühr an den Notdienstfonds, sodass auf den Konten der Apotheker jeweils 245 Euro ankommen werden. Anspruch haben alle Apotheken, die bei Inkrafttreten der Eilverordnung am 22. April nicht dauerhaft geschlossen waren oder bis zum 30. September neu eröffnet wurden. Zudem müssen sie in diesem Zeitraum Arzneimittel an gesetzliche Versicherte ausgeliefert und diesen Service über die Sonder-PZN für Botendienste (06461110 ) mindestens einmal abgerechnet haben.

Zwischenlösung ab Oktober

Wie es ab Anfang Oktober mit der Vergütung von Botendiensten weitergeht, ist noch unklar, denn die Eilverordnung läuft Ende September aus. Mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz sollen die Apotheker dauerhaft Anspruch auf ein Honorar erhalten, das dann bei 2,50 Euro je Lieferung liegen soll. Das hatten mehrere Gesundheitspolitiker der Großen Koalition bereits angekündigt. Im Gesetzentwurf ist der Passus allerdings noch nicht gelandet. Inkrafttreten dürfte die Novelle ohnehin erst frühestens im Dezember. Für die Zwischenzeit hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Apotheken eine Übergangslösung in Aussicht gestellt. Wie sie aussehen wird, ist aber noch offen.

 

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