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Verhandlungslösung
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Die Bedeutung der 3-Prozent-Marge

Bei der angestrebten Verhandlungslösung zum Honorar sollen nicht nur das Fixum, sondern auch die prozentuale Marge zur Disposition stehen. Die Kassen wollen den Anteil von derzeit 3 Prozent schon lange senken, die Apothekerschaft verweist auf die Kostenbelastung durch Hochpreiser und warnt vor überkomplexen Verhandlungen.
AutorAlexander Müller
Datum 15.01.2026  11:30 Uhr

Als Teil der Apothekenreform hat die Bundesregierung ihre »Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen« zur Notifizierung nach Brüssel geschickt. Darin geregelt ist auch die neue Verhandlungslösung. In der Begründung heißt es: »Die Apothekerschaft erhält damit die Möglichkeit – wie andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen auch –, ihre Vergütung selbst mitzugestalten. Um konstruktive Verhandlungen zu fördern, werden rechtlich verbindliche Leitplanken in Form bestimmter Indizes vorgegeben.«

Zwar begrüßt die ABDA, dass es jetzt konkretere Vorgaben für die Verhandlungen gibt und eine jährliche Anpassung vorgesehen ist. Unzufrieden ist man im Apothekerhaus, dass der variable Teil der Vergütung von derzeit 3 Prozent Teil der Verhandlungsmasse sein soll. »Es handelt sich um diejenige Vergütungskomponente, die grundsätzlich die Kosten mit Warenbezug decken soll«, heißt es in der ABDA-Stellungnahme.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) verweist dagegen auf die steigenden Arzneimittelpreise, von denen die Apotheken über die variable Vergütung profitieren würden. Die Kassen hatten auch die von Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geplante Absenkung des Zuschlags begrüßt.

Logisch ist, dass der Anteil der 3-Prozent-Marge am Rohgewinn mit steigendem Packungspreis ebenfalls steigt. Aber durchschnittlich liegt er bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im GKV-Bereich bei rund 20 Prozent – und rund die Hälfte davon, wenn man Einkaufskonditionen, den PKV-Anteil und das OTC/Freiwahl-Geschäft dazurechnet. Das geht aus Berechnungen der Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover hervor.

Finanzielle Einbußen durch Streichung

Eine ersatzlose Streichung des prozentualen Zuschlags würde bei einer durchschnittlichen Apotheke das Betriebsergebnis um 80.000 Euro mindern. Spezialisierte Apotheken – die oft lokal besonders versorgungsrelevant sind – wären deutlich stärker betroffen. Anders ausgedrückt: Je 0,1-Prozentpunkte weniger würde die Durchschnittsapotheke pro Jahr circa 2500 Euro Rohgewinn verlieren.

Zwar ist der Stückrohgewinn höher, je teurer das Arzneimittel ist – worauf die Krankenkassen immer wieder verweisen. Bei einer Gesamtkostenbetrachtung dürfen aber die variablen Kosten nicht ausgeblendet werden: Versicherungsprämien, umsatz- oder rohertragsabhängige Kammerbeiträge und Zusatzaufwände für das Management dieser Sonderfälle wirken ertragsmindernd.

Ob sich ein Hochpreiser-Rezept für die Apotheke lohnt, hängt maßgeblich von der Vorfinanzierung ab. Es macht einen großen Unterschied, ob die Apotheke das Geld auf ihrem Tagesgeldkonto hat und nur mit den entgangenen Zinsgewinnen belastet wird, oder ob sie einen halben Monat ins Kontokorrent rutscht, weil sie einen extremen Hochpreiser von 30.000 Euro vorfinanzieren muss.

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