Deutschland regelt striktes Versandverbot für Tierarzneimittel |
Bei vielen Apothekern dürfte das Vorgehen der EU in Sachen Arzneimittel-Versandhandel bis heute auf wenig Verständnis stoßen. Auf den ersten Blick stellt sich tatsächlich die Frage, warum die Warenverkehrsfreiheit zwar gegen eine Einschränkung des Versands von Humanarzneimitteln spricht, dieses Argument aber nicht bei Tierpräparaten greifen soll. Allerdings gibt es auch wesentliche Unterschiede zwischen beiden Bereichen. So kommen als rezeptpflichtige Präparate bei Tieren anders als in der Humanmedizin zu einem großen Teil Antibiotika zum Einsatz. Gerade den Gebrauch dieser Arzneimittel versucht die EU mit der Tierarzneimittel-Verordnung massiv einzuschränken. Hinzu kommt das Dispensierrecht der Veterinärmediziner, das zu recht unterschiedlichen Distributionswegen führt.
Mit dem geplanten Tierarzneimittel-Gesetz wollen die Bundesministerien für Gesundheit und Landwirtschaft darüber hinaus das Apothekengesetz in Paragraf 1 ergänzen. Apotheken sollen dann auch einen Sicherstellungsauftrag für Tierarzneimittel erhalten. Auf den Alltag in der Offizin dürfte das allerdings keine Auswirkungen haben. Hintergrund der geplanten Ergänzung ist vielmehr die Tatsache, dass die Tierarzneimittel künftig ein eigenes Gesetz bekommen sollen. Damit fallen diese Präparate nicht mehr automatisch unter den allgemeinen Arzneimittelbegriff.