| Johanna Hauser |
| 24.11.2025 15:00 Uhr |
Ehrung für das Lebenswerk – Professor Dr. Irene Krämer wird mit der Ehrennadel der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz geehrt. / © Stefan Friebis/Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz
»Den Apotheken obliegt die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln,« eröffnete Stahl seinen Bericht. Mit dem ersten Satz des Apothekengesetzes werde den Apotheken eine staatliche Aufgabe übertragen, die auch mit Pflichten verbunden ist. Diesen Pflichten standen lange Zeit auch Rechte gegenüber, wie das Monopol auf die Arzneimittelpreisbindung. In den letzten Jahren seien die Pflichten jedoch immer mehr geworden.
Das einstige Gleichgewicht aus Geben und Nehmen bestehe nicht mehr, im Gegenteil, man entferne sich immer weiter davon. Ein wesentlicher, beschleunigender Schritt, war die Erlaubnis des Versandhandels mit nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unter der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Dies sei der erste ordnungspolitische Sündenfall gewesen – mit weitreichenden Folgen wie Hüffenhardt oder Arzneimittelautomaten.
Der Staat habe in den vergangenen Jahren seine Pflichten den Apotheken gegenüber zunehmend vernachlässigt, bemängelte Stahl. Die Apotheken hingegen hätten sich immer und jederzeit für den Staat eingebracht, Stichwort Impfstoff-Verteilung in der Vogelgrippe-Pandemie, Aufgaben während Corona oder Hilfe im Ahrtal. Die Apotheker waren sich ihrer Verantwortung stets bewusst und haben sich nie weggeduckt, fasst Stahl zusammen. Der Staat hingegen habe die Apotheker in der Honorarfrage immer wieder hängen lassen. Und verkenne dabei, dass Apotheken auch Herstellungsbetrieb und als solches Teil der dringend benötigten Resilienz im Krisenfall sind. Sofern genügend Apotheken existierten.
Mit Blick auf die geplante Apothekenreform befürwortet Stahl eine Weiterentwicklung des Berufsbilds der PTA. Die Vertretung des Apothekers stelle allerdings den nächsten ordnungspolitischen Sündenfall dar. Bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel gegen scheinbar banale Erkrankungen stehe er auf Seiten der Ärzte. Sinnvoll sei jedoch die Abgabe der kleinsten möglichen Packung an Stammkunden, wenn der Arzt im Urlaub sei. Der Vertretungsarzt überprüfe schließlich auch nicht die Diagnose.
Die Vorschläge müssten mit allen Beteiligten diskutiert werden. Dies brauche Zeit. Zusätzliche Aufgaben müssten zusätzlich honoriert werden, unabhängig von der Vergütung nach Arzneimittelpreisverordnung.
Stahl betonte, er glaube Gesundheitsministerin Warken (CDU), dass sie das Fixum erhöhen wolle. Sie sei jedoch nicht alleinige Entscheidungsträgerin in dieser Frage. Die Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei angespannt, die Beitragsstabilität werde hier als Totschlagargument genutzt, um eine Honoraranpassung abzubügeln. Selbst wenn diese 2027 oder 2028 schließlich komme, sei es für viele Apotheken zu spät.
Der Staat müsse sich daran erinnern lassen, dass er mit der Übertragung der Arzneimittelversorgung an die Apotheken auch eine Verpflichtung eingegangen sei, unterstrich Stahl. Daher müsse der Staat seiner Verantwortung gerecht werden und könne diese nicht auf die GKV abwälzen. Ein Sockelbeitrag des Apothekenfixums müsse notfalls aus Steuermitteln aufgebracht werden. Andernfalls müsse der Staat offen sagen, dass er sich das System Apotheke nicht mehr leisten wolle.
Wirtschaftliche Stabilität ist Voraussetzung für den Erhalt der Apotheken. Die Politik sei jedoch auf bestem Wege, die Apotheken an die Wand zu fahren, schloss Stahl.