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Impfen in der Apotheke
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»Der Prozess muss sitzen«

Wer mit dem Impfen anfangen will, braucht nicht nur die entsprechende Fortbildung, sondern auch einen gut durchdachten Prozess, der das gesamte Apothekenteam einbindet.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 13.03.2026  16:20 Uhr

Aktuell dürfen Apotheken in Deutschland Schutzimpfungen gegen Influenza (für Personen ab 18 Jahren) und Covid-19 (ab zwölf Jahren) durchführen. 2025 haben das nach Angaben der ABDA bundesweit 1682 Apotheken, also in etwa jede zehnte, auch getan.

Um impfen zu dürfen, muss mindestens eine Apothekerin oder ein Apotheker im Team die entsprechende Qualifikation erwerben – sie oder er muss ärztlich geschult sein, was auch im Rahmen der Regelversorgung erfolgen kann. Die meisten dürften ihre Qualifikation über entsprechende Fortbildungen der Apothekerkammern erreichen. Das aktuelle Curriculum hat einen zeitlichen Gesamtumfang von 14 Fortbildungsstunden à 45 Minuten, davon mindestens vier Einheiten mit praktischen Übungen und mindestens zwei zur Ersten Hilfe bei Impfreaktionen.

Haftpflicht, Hygiene und Terminbuchungstool

Der Betriebserlaubnisinhaber muss eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen, das Impfen der zuständigen Behörde melden und die betrieblichen Abläufe im QMS festlegen. Es braucht einen Hygieneplan, Arbeitsschutzmaßnahmen und das nötige Material. Dann kann es losgehen.

In der Alten Apotheke 1691 in Bochum impft Inhaberin Dr. Inka Krude gemeinsam mit sechs angestellten Apothekerinnen und Apothekern bereits in der fünften Saison. Rund 3000 Grippe- und Covid-19-Impfungen hätten sie in dieser Saison geschafft, davon den Großteil im Oktober an sechs Tagen die Woche, berichtet sie der PZ. Dafür ist der Beratungsraum den ganzen Tag belegt, denn ein geeigneter Raum mit entsprechender Ausstattung und Wahrung der Privatsphäre ist vorgeschrieben.

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