| Daniela Hüttemann |
| 13.03.2026 16:20 Uhr |
Die Dokumentation von Impfungen machen viele Apotheken fast komplett digital – nur das Einkleben des Chargenaufklebers erfolgt vorerst noch analog. / © Getty Images/Westend61
Aktuell dürfen Apotheken in Deutschland Schutzimpfungen gegen Influenza (für Personen ab 18 Jahren) und Covid-19 (ab zwölf Jahren) durchführen. 2025 haben das nach Angaben der ABDA bundesweit 1682 Apotheken, also in etwa jede zehnte, auch getan.
Um impfen zu dürfen, muss mindestens eine Apothekerin oder ein Apotheker im Team die entsprechende Qualifikation erwerben – sie oder er muss ärztlich geschult sein, was auch im Rahmen der Regelversorgung erfolgen kann. Die meisten dürften ihre Qualifikation über entsprechende Fortbildungen der Apothekerkammern erreichen. Das aktuelle Curriculum hat einen zeitlichen Gesamtumfang von 14 Fortbildungsstunden à 45 Minuten, davon mindestens vier Einheiten mit praktischen Übungen und mindestens zwei zur Ersten Hilfe bei Impfreaktionen.
Der Betriebserlaubnisinhaber muss eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen, das Impfen der zuständigen Behörde melden und die betrieblichen Abläufe im QMS festlegen. Es braucht einen Hygieneplan, Arbeitsschutzmaßnahmen und das nötige Material. Dann kann es losgehen.
Alles rund um die Qualifizierung wie das Schulungs-Curriculum, die praktische Durchführung wie die Leitlinie und Arbeitsschutzmaßnahmen sowie Informationen zur Abrechnung und Impfsurveillance ist auf der ABDA-Website zu finden.
In der Alten Apotheke 1691 in Bochum impft Inhaberin Dr. Inka Krude gemeinsam mit sechs angestellten Apothekerinnen und Apothekern bereits in der fünften Saison. Rund 3000 Grippe- und Covid-19-Impfungen hätten sie in dieser Saison geschafft, davon den Großteil im Oktober an sechs Tagen die Woche, berichtet sie der PZ. Dafür ist der Beratungsraum den ganzen Tag belegt, denn ein geeigneter Raum mit entsprechender Ausstattung und Wahrung der Privatsphäre ist vorgeschrieben.