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DAV kündigt Hilfstaxe

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat heute beschlossen, Anlage 1 und 2 der sogenannten Hilfstaxe zum Jahresende zu kündigen. Aufgrund von Preiserhöhungen hatte der DAV gefordert, die Preise für ausgewählte Stoffe anzupassen. Eine diesbezügliche Einigung mit dem GKV-Spitzenverband kam laut DAV jedoch nicht zustande.
Anne Orth
25.09.2023  17:20 Uhr

Die Hilfstaxe, ein Vertragswerk zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) und dem DAV, regelt die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen. Die Mitgliedsorganisationen des DAV haben heute in einer außerordentlichen Sitzung den Geschäftsführenden DAV-Vorstand beauftragt, die Anlage 1 und Anlage 2 der Hilfstaxe zum Jahresende zu kündigen. Die Delegierten stimmten ohne Gegenstimme für die Kündigung. »Damit setzen wir ein Zeichen, dass wir gleichwertige Partner sind«, sagte der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann. Er hatte vor der Abstimmung die »Blockadehaltung des GKV-Spitzenverbandes« kritisiert. Die Apothekerschaft könne es nicht hinnehmen, dass der Einkauf von Stoffen und Gefäßen für Apotheken oft mit deutlichen Verlusten verbunden sei, betonte Hubmann. Eine zeitnahe Problemlösung durch Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband sei nicht zu erwarten, hieß es.

Letzte Vertragsanpassung 1. Januar 2019

Hintergrund für die Kündigung ist, dass sich DAV und GKV-Spitzenverband nicht einigen konnten, wie die in den Anlagen 1 und 2 geregelten Stoffe und Gefäße künftig vergütet werden sollen. Laut DAV wurde Anlage 1 der Hilfstaxe zuletzt zum 1. Januar 2019 angepasst. Mittlerweile hätten sich die Preise allerdings deutlich erhöht, was laut Beschlussvorlage auch für einen Teil der in Anlage 2 geregelten Gefäße zutrifft. Aus diesem Grund setzte sich der DAV seit Monaten für eine kurzfristige Preisanpassung für ausgewählte Stoffe mit dem größten Anpassungsbedarf ein.

Zunächst verhandelten die Verhandlungspartner über sieben als besonders dringlich identifizierte Stoffe (Isopropanol, Chloralhydrat, Clotrimazol, DMSO, Erythromycin, Neostigminbromid, Triamcinolonacetonid). Der DAV strebte dabei die Vereinbarung einer grundsätzlichen Preisbildungssystematik auf Basis der Z-Daten an. Hierdurch wäre eine jährliche Preisanpassung der Anlage 1 gemäß § 3 der Hilfstaxe zu erreichen, heißt es in der Beschlussvorlage. Demnach legte der DAV in zwei Sitzungen der Technischen Kommission am 29. März und am 8. Mai dieses Jahres zwei Angebote vor. Laut DAV lehnte der GKV-Spitzenverband beide ab. Begründet habe der Kassenverband dies unter anderem mit vermeintlichen Differenzen zwischen Listenpreisen und tatsächlichen Einkaufspreisen. Zudem sei der 90-Prozent-Aufschlag »nicht mehr zeitgemäß«, und Z-Daten hätten keine belastbare Qualität.

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