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Trink- und Sondennahrung

DAV hat Redebedarf wegen Präqualifizierung

Ab Januar 2022 müssen Apotheken für den Versorgungsbereich Trink- und Sondennahrung eine Präqualifizierung vorlegen. Der GKV-Spitzenverband hat die Vorgaben diesbezüglich verschärft. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat kein Verständnis dafür, kritisiert dies als Überregulierung und will nun das Thema Präqualifizierung mit Kassen und Politik besprechen.
Benjamin Rohrer
01.11.2021  14:30 Uhr

Schon seit Jahren ist das Präqualifizierungsverfahren den Apothekern ein Dorn im Auge. Wenn Apotheken zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestimmte Hilfsmittel abgeben wollen, müssen sie im Rahmen dieses Verfahrens eine persönliche, räumliche und sachliche Eignung belegen. Entsprechende Zertifikate erhalten die Apotheken bei akkreditierten Präqualifizierungsstellen. In einem Kriterienkatalog legt der GKV-Spitzenverband fest, für welche Hilfsmittel-Versorgungsbereiche Apotheker und andere Versorgungspartner der Kassen ein solches Verfahren durchlaufen müssen und welche Voraussetzungen im speziellen Versorgungsbereich zu erfüllen sind.

Auf seiner Internetseite hat der Kassenverband vor einigen Wochen mitgeteilt, dass ein neuer Versorgungsbereich (03F15) angelegt wurde. Dieser gelte für bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung. Und weiter: »Entsprechende Eignungskriterien für die Versorgung der Versicherten mit Trink- und Sondennahrung sind in dem neu geschaffenen Versorgungsbereich enthalten.« Heißt konkret: Ab Januar müssen die Apotheken ein entsprechendes Präqualifizierungszertifikat vorweisen, damit sie GKV-Patienten mit solchen Produkten versorgen dürfen.

Apotheker, PTA und Pharmazieingenieure dürfen versorgen

Im Kriterienkatalog heißt es weiter, dass nicht nur Apotheker, sondern auch Pharmazieingenieure und PTA, sowie unter anderem auch Diätassistenten und Gesundheits- und Krankenpfleger für eine Versorgung infrage kommen. Weitere Kriterien sind unter anderem, dass eine Insolvenzfreiheit bestehen und der Datenschutz gegeben sein muss. Hinzu kommen die »zeitnahe Verfügbarkeit«, die Vorhaltung von »Vorführ- und gegebenenfalls Testmustern« sowie den Herstellerangaben entsprechenden Lagerbedingungen.

DAV: Kassen bringen Unruhe ins System

Auf die Apotheken kommen somit mehr bürokratische Prozesse zu: Sie müssen die notwendigen Unterlagen zusammenführen und der Zertifizierungsstelle vorlegen. Entsprechend verärgert reagiert nun der DAV auf die Umstellung. Diese erschließe sich dem Verband nicht, da sie »erhebliche Unruhe in ein funktionierendes System bringt«, sagte ein Sprecher gegenüber der PZ. Apotheken erfüllten im Rahmen ihrer Versorgungsrolle »höchste Qualitätsstandards«, so der DAV-Sprecher.

Eine »Überregulierung« im Präqualifizierungsbereich gefährde diese Rolle allerdings. Der Verband will nun tätig werden. Der Sprecher dazu: »Hierzu wird der DAV nochmals auf Vertreter aus Politik und Selbstverwaltung zugehen, um über die strukturellen Bedingungen für die Hilfsmittelversorgung im Allgemeinen und die Präqualifizierungsanforderungen für Apotheken im Speziellen zu sprechen.«

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