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Kommentar

Das VOASG – ein Gesetz voller Lücken

Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht. Eine abgedroschene Phrase, auf das Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) trifft sie aber zweifelsohne zu, meint PZ-Chefredakteur Benjamin Rohrer. Denn: Das Ziel des Vorhabens, wieder Wettbewerbsgleichheit herzustellen, ist zwar edel. Doch der Gesetzestext ist lückenhaft und könnte in der Versorgungspraxis zu einigen Ungleichheiten und Problemen führen.
Benjamin Rohrer
30.10.2020  18:00 Uhr

Klar – auf den ersten Blick ist das Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) ein gutes Gesetz für die Apotheker. Auch wenn der Gesetzgeber vier Jahre brauchte, um auf das EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung zu reagieren – zumindest im GKV-Bereich stellt das VOASG wieder eine Wettbewerbsgleichheit her. Denn den EU-Versendern drohen Strafen im fünfstelligen Bereich, wenn sie gegen die Neuregelung im SGB V verstoßen und ihren Kunden wieder Boni anbieten. Und auch die pharmazeutischen Dienstleistungen sind eine echte Sprunginnovation. Denn in einer älter werdenden Gesellschaft, in der die Menschen immer mehr Arzneimittel – auch gleichzeitig – einnehmen, braucht es neben dem Arzt einen Arzneimittelfachmann, der die Patienten noch intensiver als im Moment vor unerwünschten Wirkungen schützt und sie niedrigschwellig vor Ort berät.

Technische Konstruktionsfehler

Doch schaut man sich das Gesetz genauer an, fallen gleich mehrere Konstruktionsfehler auf, die aus Patientensicht zu Ungleichbehandlungen und aus Apothekersicht zu Unklarheiten in der Versorgung führen werden. Schon das Kernelement des Vorhabens, das Rx-Boni-Verbot im SGB V erzeugt neben seiner Schutzfunktion für die Apotheker gleich mehrere Probleme. Ganz davon abgesehen, dass es aus europarechtlichen Gründen natürlich beklagt werden könnte, ist es auch ungerecht: Denn wenn es für PKV-Patienten künftig Boni-Modelle gibt und für GKV-Versicherte nicht, wäre dies ein nächster Schritt in die Zwei-Klassen-Medizin. Es bleibt nur zu hoffen, dass es dem DAV gelingt, mit den Privatversicherern Verträge auszuhandeln, die dies verhindern.

Doch die Konstruktion des Rx-Boni-Verbots sorgt noch für ein weiteres Problem: Denn durch die Streichung der Rx-Preisbindung für den EU-Versand aus dem Arzneimittelgesetz fallen auch die Preisregeln auf Großhandelsebene. Rein theoretisch könnten ausländische Grossisten Apothekern in Deutschland somit vergünstigte Konditionen anbieten. Sollte es solche Angebote im Markt geben, könnte das den ohnehin schon unter Druck stehenden deutschen Großhandelsmarkt weiter belasten.

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