Das sind die neuen TI-Pauschalen |
Ev Tebroke |
03.07.2023 14:15 Uhr |
Im Wesentlichen gibt es ab dem Stichtag zwei TI-Pauschalen, die sich nach Umsatzzahlen der Apotheke unterscheiden. Die volle TI-Pauschale erhalten Apotheken, die entweder nach dem 1.Juli 2023 an die TI angeschlossen wurden oder bereits mehr als 30 Monate an die TI angeschlossen sind.
Bei einem Umsatz von bis zu 19.999 Rx-Packungen gibt es pauschal 198,35 Euro; bei 20.000 bis 39.999 Rx-Packungen sind es 233,84 Euro und ab 40.000 Rx-Packungen erhält die Apotheke 269,32 Euro pro Monat.
Für Apotheken hingegen, die vor dem 1.Juli 2023 an die TI angeschlossen wurden und eine entsprechende Förderung beantragt haben, gilt für die ersten 30 Monate nach Inbetriebnahme eine reduzierte monatliche TI-Pauschale:
Bei einem Umsatz von bis zu 19.999 Rx-Packungen gibt es pauschal 99,18 Euro. Bei 20.000 bis 39.999 Rx-Packungen erhält die Apotheke 116,92 Euro. Und in der höchsten Umsatzgruppe (ab 40.000 Rx-Packungen) liegt die Pauschale bei 134,66 Euro. Diese Pauschalen würden grundsätzlich gekürzt, wenn Anwendungen fehlen, so der NNF. Über entsprechende Details will er »zu gegebener Zeit« informieren.
Der Deutsche Apothekerverband freut sich, dass es nun rechtzeitig zum 1. Juli eine Regelung gibt. Das Ministerium sei »erfreulicherweise den Wünschen des DAV in einigen grundlegenden Punkten nachgekommen«, teilte der Verband mit. »Die monatlichen Pauschalen für die Apotheken, die das Ministerium festgelegt hat, berücksichtigen zwar nicht alle Aspekte von Software und Schnittstellen in ausreichendem Maße, aber ermöglichen immerhin einen soliden Betrieb der Telematik-Infrastruktur in den Apotheken und sichern somit die weitere Einführung des E-Rezeptes ab«, so Anke Rüdinger, Mitglied im DAV-Vorstand. Auch bei der Laufzeit der Refinanzierung und der Berücksichtigung von Alt- und Neufällen habe das Ministerium akzeptable Lösungen gefunden. Mit dem NNF des Deutschen Apothekerverbandes stehe weiterhin ein zuverlässiger Dienstleister bereits, der die Pauschalen quartalsweise an die jeweiligen Apotheken auszahlt. »Die Apotheken müssen also vorerst nichts weiter tun.«
Das Refinanzierungsprinzip und die Abwicklung über den NNF laufen bereits seit einiger Zeit. Zuletzt hatte der NNF vergangene Woche wieder sieben verschiedene Zuschüsse an die Apotheken ausgezahlt, etwa zur Refinanzierung der Betriebskostenpauschale, der Erstausstattung sowie für Heilberufsausweise oder als Zuschuss für das PTV-4-Update, welches für die elektronische Patientenakte (ePA) notwendig ist. Insgesamt flossen knapp 10,3 Millionen Euro an die Apotheken.