Das sind die neuen TI-Pauschalen |
Ev Tebroke |
03.07.2023 14:15 Uhr |
Für die Einlösung des E-Rezepts müssen die Apotheken an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein. Die daraus entstehenden Kosten bekommen die Apotheken zum Teil refinanziert. / Foto: IMAGO/Michael Gstettenbauer
Damit sich Apotheken an die für die Einlösung des E-Rezepts notwendige Telematik-Infrastruktur andocken und diese dauerhaft nutzen können, müssen sie entsprechend technisch aufrüsten. Die Kosten für den Betrieb und die Ausstattung der TI bekommen die Apotheken von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet. Bislang geschah das über eine Kombination aus Einmalzahlung und monatlichen Betriebskostenpauschalen. Ab dem 1. Juli greift nun eine monatliche Pauschale, so ist es im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) geregelt. Über die Höhe dieses regelmäßigen Refinanzierungsbeitrags sollten sich der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband bis zum 30. April 2023 einigen. Da aber keine Einigung zustande kam, war per Gesetz das Bundesgesundheitsministerium (BMG) befugt, die Details festzulegen. Dies ist nun erfolgt.
Per Bescheid ist nun die Refinanzierung der TI neu geregelt und zwar über monatliche Pauschalen. Die Höhe des Betrags ist abhängig von den jeweiligen Umsatzzahlen, orientiert sich also an den abgegebenen Rx-Packungsmengen. Apotheken, die sich ab dem 1. Juli 2023 an die TI anschließen, erhalten ausschließlich monatliche Pauschalen, die einmal pro Quartal durch den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) ausgezahlt werden. Was die Anträge betrifft, so hat das BMG eine Übergangslösung ermöglicht, über die auch der NNF informiert. Demnach können Apotheken, die vor dem 1. Juli 2023 an die TI angeschlossen wurden, noch bis Ende dieses Jahres ihre Anträge im Portal des NNF stellen. Apotheken, die nach Beginn der neuen Regelung an die TI angeschlossen werden, müssen sich laut NNF noch ein wenig gedulden. Der NNF stelle das System gerade um. Die Apotheken könnten sich benachrichtigen lassen, wenn die neuen Antragsprozesse online sind, heißt es.
Im Wesentlichen gibt es ab dem Stichtag zwei TI-Pauschalen, die sich nach Umsatzzahlen der Apotheke unterscheiden. Die volle TI-Pauschale erhalten Apotheken, die entweder nach dem 1.Juli 2023 an die TI angeschlossen wurden oder bereits mehr als 30 Monate an die TI angeschlossen sind.
Bei einem Umsatz von bis zu 19.999 Rx-Packungen gibt es pauschal 198,35 Euro; bei 20.000 bis 39.999 Rx-Packungen sind es 233,84 Euro und ab 40.000 Rx-Packungen erhält die Apotheke 269,32 Euro pro Monat.
Für Apotheken hingegen, die vor dem 1.Juli 2023 an die TI angeschlossen wurden und eine entsprechende Förderung beantragt haben, gilt für die ersten 30 Monate nach Inbetriebnahme eine reduzierte monatliche TI-Pauschale:
Bei einem Umsatz von bis zu 19.999 Rx-Packungen gibt es pauschal 99,18 Euro. Bei 20.000 bis 39.999 Rx-Packungen erhält die Apotheke 116,92 Euro. Und in der höchsten Umsatzgruppe (ab 40.000 Rx-Packungen) liegt die Pauschale bei 134,66 Euro. Diese Pauschalen würden grundsätzlich gekürzt, wenn Anwendungen fehlen, so der NNF. Über entsprechende Details will er »zu gegebener Zeit« informieren.
Der Deutsche Apothekerverband freut sich, dass es nun rechtzeitig zum 1. Juli eine Regelung gibt. Das Ministerium sei »erfreulicherweise den Wünschen des DAV in einigen grundlegenden Punkten nachgekommen«, teilte der Verband mit. »Die monatlichen Pauschalen für die Apotheken, die das Ministerium festgelegt hat, berücksichtigen zwar nicht alle Aspekte von Software und Schnittstellen in ausreichendem Maße, aber ermöglichen immerhin einen soliden Betrieb der Telematik-Infrastruktur in den Apotheken und sichern somit die weitere Einführung des E-Rezeptes ab«, so Anke Rüdinger, Mitglied im DAV-Vorstand. Auch bei der Laufzeit der Refinanzierung und der Berücksichtigung von Alt- und Neufällen habe das Ministerium akzeptable Lösungen gefunden. Mit dem NNF des Deutschen Apothekerverbandes stehe weiterhin ein zuverlässiger Dienstleister bereits, der die Pauschalen quartalsweise an die jeweiligen Apotheken auszahlt. »Die Apotheken müssen also vorerst nichts weiter tun.«
Das Refinanzierungsprinzip und die Abwicklung über den NNF laufen bereits seit einiger Zeit. Zuletzt hatte der NNF vergangene Woche wieder sieben verschiedene Zuschüsse an die Apotheken ausgezahlt, etwa zur Refinanzierung der Betriebskostenpauschale, der Erstausstattung sowie für Heilberufsausweise oder als Zuschuss für das PTV-4-Update, welches für die elektronische Patientenakte (ePA) notwendig ist. Insgesamt flossen knapp 10,3 Millionen Euro an die Apotheken.
Auch die Kassenseite ist mit der vom BMG getroffenen Lösung für die TI-Pauschalen einigermaßen zufrieden. Der GKV-Spitzenverband begrüße dies grundsätzlich als weiteren wichtigen Schritt zur Förderung der Digitalisierung des Gesundheitswesens, teilte der Verband am 4. Juli mit. Positiv zu bewerten seien neue Anreize, die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen. Allerdings seien die erstatteten Beträge, die aus den Beiträgen der gesetzlich Versicherten und Arbeitgebenden finanziert werden, aus GKV-Sicht nach wie vor zu hoch. »Die TI-Pauschale setzt für Praxen und Apotheken klare finanzielle Anreize, die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen. Das Bundesgesundheitsministerium ist also offenbar entschlossen, die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranzutreiben. Auch wenn die Pauschalen sehr auskömmlich bemessen sind, erwarten wir, dass es durch die neue Finanzierungslogik stärkere Anreize zu Wirtschaftlichkeit bei der IT-Praxisausstattung für Praxen und Industrie gibt«, so Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende beim GKV-Spitzenverband.
(Anmerkung der Redaktion: Der Text wurde am 4. Juli um das GKV-Statement aktualisiert)