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Neuregelung ab 1. Juli
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Das sind die neuen TI-Pauschalen

Ab 1. Juli bekommen Apotheken monatliche Pauschalen für die Ausstattung und den Betrieb der Telematik-Infrastruktur (TI). Da sich Apotheker- und Kassenseite nicht einigen konnten, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Details festgesetzt. Die neue Regelung ersetzt die alte Kombination aus Einmalzahlung und monatlichen Betriebskostenpauschalen.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 03.07.2023  14:15 Uhr
GKV-Spitzenverband: Pauschalen »sehr auskömmlich bemessen«

GKV-Spitzenverband: Pauschalen »sehr auskömmlich bemessen«

Auch die Kassenseite ist mit der vom BMG getroffenen Lösung für die TI-Pauschalen einigermaßen zufrieden.  Der GKV-Spitzenverband begrüße dies grundsätzlich als weiteren wichtigen Schritt zur Förderung der Digitalisierung des Gesundheitswesens, teilte der Verband am 4. Juli mit. Positiv zu bewerten seien neue Anreize, die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen. Allerdings seien die erstatteten Beträge, die aus den Beiträgen der gesetzlich Versicherten und Arbeitgebenden finanziert werden, aus GKV-Sicht nach wie vor zu hoch. »Die TI-Pauschale setzt für Praxen und Apotheken klare finanzielle Anreize, die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen. Das Bundesgesundheitsministerium ist also offenbar entschlossen, die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranzutreiben. Auch wenn die Pauschalen sehr auskömmlich bemessen sind, erwarten wir, dass es durch die neue Finanzierungslogik stärkere Anreize zu Wirtschaftlichkeit bei der IT-Praxisausstattung für Praxen und Industrie gibt«, so Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende beim GKV-Spitzenverband.

(Anmerkung der Redaktion: Der Text wurde am 4. Juli um das GKV-Statement aktualisiert)

 

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