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Neuregelung ab 1. Juli

Das sind die neuen TI-Pauschalen

Ab 1. Juli bekommen Apotheken monatliche Pauschalen für die Ausstattung und den Betrieb der Telematik-Infrastruktur (TI). Da sich Apotheker- und Kassenseite nicht einigen konnten, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Details festgesetzt. Die neue Regelung ersetzt die alte Kombination aus Einmalzahlung und monatlichen Betriebskostenpauschalen.
Ev Tebroke
03.07.2023  14:15 Uhr

Damit sich Apotheken an die für die Einlösung des E-Rezepts notwendige Telematik-Infrastruktur andocken und diese dauerhaft nutzen können, müssen sie entsprechend technisch aufrüsten. Die Kosten für den Betrieb und die Ausstattung der TI bekommen die Apotheken von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet. Bislang geschah das über eine Kombination aus Einmalzahlung und monatlichen Betriebskostenpauschalen. Ab dem 1. Juli greift nun eine monatliche Pauschale, so ist es im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) geregelt. Über die Höhe dieses regelmäßigen Refinanzierungsbeitrags sollten sich der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband bis zum 30. April 2023 einigen. Da aber keine Einigung zustande kam, war per Gesetz das Bundesgesundheitsministerium (BMG) befugt, die Details festzulegen. Dies ist nun erfolgt.

Monatliche Pauschale in unterschiedlicher Höhe

Per Bescheid ist nun die Refinanzierung der TI neu geregelt und zwar über monatliche Pauschalen. Die Höhe des Betrags ist abhängig von den jeweiligen Umsatzzahlen, orientiert sich also an den abgegebenen Rx-Packungsmengen. Apotheken, die sich ab dem 1. Juli 2023 an die TI anschließen, erhalten ausschließlich monatliche Pauschalen, die einmal pro Quartal durch den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) ausgezahlt werden. Was die Anträge betrifft, so hat das BMG eine Übergangslösung ermöglicht, über die auch der NNF informiert. Demnach können Apotheken, die vor dem 1. Juli 2023 an die TI angeschlossen wurden, noch bis Ende dieses Jahres ihre Anträge im Portal des NNF stellen. Apotheken, die nach Beginn der neuen Regelung an die TI angeschlossen werden, müssen sich laut NNF noch ein wenig gedulden. Der NNF stelle das System gerade um. Die Apotheken könnten sich benachrichtigen lassen, wenn die neuen Antragsprozesse online sind, heißt es.

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