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Positionen der Verbände
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Das sind die ersten Reaktionen zum Digital-Gesetz

Apothekenteams sollen künftig verpflichtet sein, den elektronischen Medikationsplan zu aktualisieren, wenn Patienten dem nicht ausdrücklich widersprochen haben. Das sieht der Entwurf des Digital-Gesetzes vor, der nun den Verbänden zur Stellungnahme vorliegt. Erste Reaktionen kamen bereits.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 14.07.2023  16:00 Uhr

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Referentenentwurf eines »Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens«, kurz »Digital-Gesetz«, am gestrigen Donnerstag an die Verbände im Gesundheitswesen geschickt. Diese haben nun bis zum 2. August Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Erste Reaktionen gab es bereits. Die PZ berichtete bereits ausführlich über den Entwurf. Viele Regelungen betreffen Apotheken.

Mit dem Gesetz will das BMG vor allem die Nutzung der elektronischen Patientenakte (EPA) und des E-Rezepts vorantreiben. So sollen elektronische Verordnungen ab 2024 Pflicht werden. Die Krankenkassen sollen künftig eigene E-Rezept-Apps anbieten dürfen. Auch digitale Gesundheitsanwendungen sollen besser für die Versorgung nutzbar gemacht, die Interoperabilität verbessert und Telemedizin ausgebaut werden.

Automatische Befüllung der EPA 

Um Hürden bei der Nutzung der EPA zu beseitigen und eine weitere Verbreitung zu erreichen, ist laut Entwurf ein Umbau der EPA zu einer »Opt-Out«-Anwendung geplant. Patienten erhalten dabei die EPA automatisch, wenn sie nicht aktiv widersprechen. Ziel ist demnach die »vollumfängliche, weitestgehend automatisiert laufende Befüllung der EPA mit strukturierten Daten«, heißt es im Entwurf. Als erstes soll der digital gestützte Medikationsplan in die Anwendung kommen. Dieser soll in Zukunft nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert sein, sondern Teil der EPA werden.

Laut Entwurf sollen Ärztinnen und Ärzte verpflichtet werden, Patientinnen und Patienten einen elektronischen Medikationsplan (EMP) auszustellen. Apothekerinnen und Apotheker erhalten demnach die Pflicht, den Plan zu aktualisieren – immer vorausgesetzt, dass die Patienten nicht aktiv widersprochen haben.

Das E-Rezept soll besser nutzbar und ab 1. Januar 2024 verpflichtend eingeführt werden. Um das zu erreichen, soll es zukünftig möglich sein, die E-Rezept-App der Gematik auch mittels der EPA-Apps zu nutzen. Die Krankenkassen sollen zudem eigene E-Rezept-Apps anbieten können. Des Weiteren wird ermöglicht, digitale Identitäten, NFC-fähige elektronische Gesundheitskarten (EGK) sowie dazugehörige PINs aus der E-Rezept-App heraus zu beantragen, heißt es im Entwurf.

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